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Flug jetzt 30% günstiger als bei Buchung vor vier Monaten!

| 23. Juni 2015 17:07 |
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Reiserecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Daniel Neubauer

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Glauben so früh wie möglich buchen zu müssen, um den möglichst günstigsten Preis zu erhalten, haben wir Anfang des Jahres für unsere Familie (4 Erw. 2 Kinder) einen Flug nach Santorin bei Germanwings gebucht. Die Kosten für sechs Personen beliefen sich auf 1903,88 €. Eine Woche vor Abflug hat sich der Preis für diese sechs Personen um fast 30 %!!! (560€) auf 1343,88 gesenkt! Auf Nachfragen meinerseits bei Germanwings ist man zu keiner Erstattung bereit. Ist das rechtens? Immerhin wird einem in der Werbung suggeriert, dass man möglichst früh buchen sollte, um einen möglichst günstigen Preis zu erhalten.

Viele Grüße

Sehr geehrter Ratssuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt:

Soweit Sie Anfang des Jahres einen Flug nach Santorin zu einem Preis in Höhe von 1.903,88 € gebucht haben, ist insoweit ein Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft zustande gekommen. Ein wirksamer Beförderungsvertrag kommt grundsätzlich durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen - Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB ) - zustande.

Ihre Buchung stellt dabei das Angebot dar, welches durch die Fluggesellschaft zu dem angegebenen Preis in Höhe von 1.903,88 € angenommen wurde. Insoweit ist von einem wirksamen und verbindlichen Vertragsschluss über die Beförderungsleistung auszugehen.

Auch wenn sich der Preis zwischenzeitlich geändert hat, sind Sie leider an den geschlossenen Beförderungsvertrag gebunden. Dass Airlines im Laufe der Zeit Preisänderungen für Flüge vornehmen, liegt erfahrungsgemäß in der Natur der Sache, so dass diese Preisschwankungen dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen sein dürften. Die Airline ist insoweit rechtlich nicht verpflichtet, Ihnen den Differenzbetrag zu erstatten.

Sie können natürlich noch einmal versuchen, die Fluggesellschaft auf dem Kulanzwege zu einer zumindest teilweisen Erstattung zu bewegen.

Es tut mir leid, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können. Ich hoffe dennoch, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Neubauer
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 25. Juni 2015 | 05:45

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