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Florist liefert nicht bestelltes und stellt horrende Rechnung

11. August 2009 09:50 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Hallo,

anlässlich meiner Hochzeit habe ich der Floristin meines Vertrauens die Beauftragung für den Blumenschmuck gegeben. In mehreren Vor-ort gesprächen wurde der umfang, die Farbe usw. festgelegt.

Ich habe nach dem letzten konkreten Gespräch mit Ihr eine E-mail an sie verschickt in der beinhaltet war: "Folgendes haben wir gestern besprochen.."mit einer entsprechenden Aufzählung. Ich bat sie, mir die Kostenenaufstellung dafür zu senden, was sie auch nach zweimaligem Auffordern getan hat.

Am Tage der Hochzeit wurden die kompletten Blumen in einer falschen Farbe geliefert, es wurde ein zusätzliches "Blumenkissen " 16x ausgeliefert, welches ich nicht bestellt hatte und welches für die kleinen tische im Saal auch viel zu groß war. Die Gäste konnten dort nicht mehr gescheit essen, die Dekorateurin musste ihre deko teilweise wieder mit heimnehmen und war selber auch recht ärgerlich, denn normalerweise müsste sich eine Floristin bei einem solchen Großauftrag schon genau erkundigen, wie die Vor-Ort Gegebenheiten sind.

Nun habe ich 4 Tage nach den Feierlichkeiten eine Rechnung erhalten, die mich sehr ärgert. Für ein Blumenkissen möchte sie 78 Euro, für ein probe-gesteck, dass sie mir vor zeugen geschenkt hat, stehen 50 Euro auf der Rechnung. Für ein Ringkissen 40 Euro, welches ich ausdrücklich abbestellt habe -mündlich- aber auch nicht in meiner Mail-Zusammenfassung erscheinte.
Sie selber ist für Rückfragen für mich nicht mehr zu sprechen und gestern rief mich ein Herr an, der sich mit mir darüber unterhalten will.

Ich habe ihr einen Teilbetrag, nämlich den Betrag, den sie mir in ihrer Kostenaufstellung nannte , bezahlt, alles andere nicht. Daraus entsteht noch ein RestBetrag um den es jetzt geht (4-Stelliger bereich).

ich möchte wissen, ob ich verpflichtet bin, diesen Restbetrag zu bezahlen. Aus meiner Sicht ist dies nicht rechtens, sie hätte mich vorher über die Kissen informieren müssen und mir ein Preis dazu nennen müssen. So hatte ich gar keine chance diese abzubestellen.

11. August 2009 | 11:34

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende!

Zunächst einmal gratuliere ich Ihnen zur Hochzeit.
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworten möchte.

Sie haben, soweit dies Ihren Angaben zu entnehmen ist, mit der Floristin einen Vertrag über die Herstellung und Lieferung von individuellem Blumenschmuck geschlossen.

Hierbei wurde konkret vereinbart, was und in welcher Form (Farbe, etc.) zu liefern ist.
Die von Ihnen im Anschluß an die Gespräche gesendete Mail war hier als zusätzliche bestätigung und Zusammenfassung des zuvor besprochenen Vertragsinhaltes zu sehen.

Die Floristin hat diese Mail auch erhalten, wie aus der an Sie gesandten Kostenaufstellung ersichtlich ist.

Daher wurde die von Ihnen gesandte Mail durch die Bestätigungsmail der Floristin Vertragsgrundlage.

Lediglich das Vereinbarte ist daher zu zahlen.
Für die fehlerhafte Lieferung (falsche Farbe) ist des weiteren sogar ein Schadenersatzanspruch gegenüber der Floristin in Betracht zu ziehen.

Eine weitere Zahlung Ihrerseits für die Lieferung nicht bestellten Blumenschmucks sollte hier weiterhin entschieden abgelehnt werden.
Vertragspartner ist des weiteren allein die Floristin, nicht ein "anderer" Herr. Die Kommunikation sollte daher zunächst nicht über diesen Dritten geführt werden.


Gerne bin ich Ihnen bei der weiteren Interessenvertretung im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 11. August 2009 | 11:44

Sehr geehrte Frau Türk,

vielen Dank für die Beantwortung. Das beruhigt mich wirklich ungemein. Ich habe befürchtet- da die Blumen im Saal angenommen wurden- , dass ich deswegen zu Belange gezogen werden könnte. Aber die Alternative wäre gewesen, ohne den Blumenschmuck dazustehen.

Der Tag morgens war mir wirklich verdorben, da ich den anruf der Floristin erhalten habe, als ich gerade beim Frisör sass. Meine mutter ist zufällig dort gewesen und hat gesagt, dass die Blumen nicht in der vereinbarten Farbe geliefert wurden und dass -egal wie- dies rückgängig zu machen sei. Das war in der kirche, sie musste später nochmal in den Saal wegen den "kissen" und das waren wirklich 80x80 große "Kissen" und hat dort das Malleur gesehen. Der Morgen war wirklich für uns beide versaut, was schade ist, weil ich diesen Tag nicht mehr nachholen kann.

unsere Dekorateurin meinte, dass es sowieso unverhältnismässig viel Geld sei, für 2 Hortensien 50 Euro zu verlangen (+ die nicht bestellten kissen) ...

Also werde ich mit diesem Herr, der mir heute um 18 Uhr wieder anruft nicht sprechen, sondern meine floristin verlangen. Die ich übrigens per mail um einen Gesprächstermin gebeten habe, den ich nie bekommen habe. statt dessen der anruf von dem ominösen Herrn.

Herzlichen Dank nochmals an Sie Frau Türk!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. August 2009 | 11:51

Sehr geehrte Ratsuchende!

Grundsätzlich wird die Floristin sicher anbringen können, dass Sie die Blumen so angenommen haben.
Allerdings haben Sie die Blumen anscheinend nicht selbst angenommen und waren zudem unter Zugzwang aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Hochzeit und des daraus resultierenden Stresses.

Sie sollten der Floristin entgegenhalten, dass Sie die Bestellung nicht angenommen haben und diese erweiterte Lieferung nicht abgesprochen war.
Die Annahme durch die Mutter erfolgte nur durch Zufall und war nicht vorgesehen.

Des weiteren sollten Sie entgegenhalten, dass die Originalbestellung nur mangelhaft ausgeführt wurde, da eine falsche Farbe geliefert wurde und daher im Zweifel mit Schadenersatzansprüchen ihrerseits gegenüber den Forderungen der Floristin aufgerechnet werden könnte.

Des weiteren dürfte auch für die Floristin offensichtlich gewesen sein, dass Blumenkissen in der Größe 80x80 selbst für größte Tische überdimensioniert gewesen wären.

Bei weiteren Schwierigkeiten können Sie mich gerne kontaktieren.

Mit freundlichem Gruß,

Türk
Rechtsanwältin

ANTWORT VON

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