Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Berufen Sie sich auf Ihr außerordentliches Kündigungsrecht. Auf die Kündungsfrist kommt es hierfür nicht an. Als wichtigen Grund führen Sie das illegale Anbieten von Programmen zum Download an.
Dann ist die Gegenseite am Zug. Fraglich ist, ob diese sich darauf einlassen will, den streitigen Betrag einzuklagen und damit den Sachverhalt des illegalen Downloadangebots an die Öffentlichkeit zu bringen. Hiervon gehe ich nicht aus.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
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