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Firmenwagen 1 % Regelung - Zweitwohnsitz

29. Januar 2025 12:44 |
Preis: 55,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


15:17

Hallo!
erst einmal vielen Dank, dass Sie sich mit meiner Frage beschäftigen.
Ich habe da eine Frage und bin guter Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich wohne derzeit in Hamm ab nächste Woche habe ich einen neuen Arbeitgeber in Wuppertal und werde in die Wohnung (teilweise) einziehen. Innerhalb der Woche werde ich durchgehend in Bochum wohnen und am Wochenende sporadisch nach Hause fahren. Die Strecke zwischen dem Wohnort in Bochum und meinem neuen Arbeitgeber beläuft sich auf c.a 30 km. Mein alleiniger Wohnsitz befindet sich derzeit in Hamm..
Von meinem neuen Arbeitgeber ab Februar wird mir im Rahmen der 1 % Regelung ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, den auch meine Freundin nutzen darf.
Nun, zu meinen Fragen:
-Ist es zwingend notwendig, dass ich mich schnellstmöglich im Bürgeramt Bochum anmelde?
-Wäre es nicht eventuell sinnvoller, wenn ich in Bochum einen zweiten Wohnsitz anmelde und und die entstandenen Kosten für den zweiten Wohnsitz steuerlich geltend machen?
-ist das rechtlich überhaupt möglich steuerliche Vergünstigungen zu erhalten, wenn die Freundin dort dauerhaft lebt und ich nur eine Art WG Mitglied bin?
-darf die Freundin das Auto auch nutzen wenn sie an meinem zweiten Wohnsitz gemeldet ist? Von meinem Arbeitgeber wurde mir mitgeteilt, dass alle Personen im Haushalt ab 25 das Fahrzeug nutzen dürfen.
-gibt es sonst noch irgendwelche vor oder Nachteile in Bezug auf einer zweiten Wohnsitz?
-Werden zusätzliche Kosten auf mich zukommen?

Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus und wünsche Ihnen alles Gute!

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Hallo, ich grüße Sie. Wenn Sie in Bochum eine Wohnung beziehen und dort regelmäßig übernachten, sind Sie verpflichtet, diese als Nebenwohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Die Anmeldung sollte innerhalb von zwei Wochen nach Bezug erfolgen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Führen Sie aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt in Bochum, können Sie die damit verbundenen Aufwendungen als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Hierzu zählen unter anderem Mietkosten, Nebenkosten und Fahrten zwischen den Wohnsitzen. Voraussetzung ist, dass Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin in Hamm bleibt und Sie sich dort regelmäßig aufhalten.

Wenn Ihr Arbeitgeber festgelegt hat, dass alle Personen im Haushalt ab 25 Jahren den Firmenwagen nutzen dürfen, ist es wichtig, dass Ihre Freundin offiziell an Ihrem Wohnsitz gemeldet ist. Sofern dies der Fall ist und keine weiteren Einschränkungen bestehen, darf sie den Wagen nutzen.

Ein Zweitwohnsitz bietet Flexibilität und kann die tägliche Pendelzeit reduzieren. Allerdings können zusätzliche Kosten wie die Zweitwohnsitzsteuer anfallen, deren Höhe je nach Kommune variiert. Zudem sind die Miet- und Nebenkosten für die zweite Wohnung zu berücksichtigen.

Neben der möglichen Zweitwohnsitzsteuer können weitere Ausgaben entstehen, beispielsweise für die Einrichtung der zweiten Wohnung, erhöhte Fahrtkosten oder doppelte Rundfunkbeiträge. Es ist ratsam, diese Kosten im Vorfeld zu kalkulieren und gegen die potenziellen steuerlichen Vorteile abzuwägen.

Ich hoffe, das hilft für Ihre Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


Rückfrage vom Fragesteller 29. Januar 2025 | 15:14

Ich bedanke mich recht herzlich für die ausführliche und leicht verständliche Frage.

Ist es aus steuerrechtliche Sicht oder aus Sicht des Finanzamtes ein Problem dass ich in einem M mietfrei im Haus meiner Mutter wurde und mich nur bei meiner Freundin an den Kosten beiliege?
was ist aus meiner Sicht die günstigste Variante?

Besten Dank und viele Grüße!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Januar 2025 | 15:17

Sehr gerne. Wenn Sie im Haus Ihrer Mutter mietfrei wohnen, ist das steuerlich grundsätzlich unproblematisch, solange Sie dort Ihren Lebensmittelpunkt haben. Entscheidend für die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ist, dass Sie sich an den Kosten der Hauptwohnung in Hamm in einem angemessenen Umfang beteiligen. Das kann beispielsweise durch Übernahme von Nebenkosten oder Haushaltskosten erfolgen.

Wenn Sie bei Ihrer Freundin in Bochum nur anteilig Kosten übernehmen, kann das Finanzamt prüfen, ob dort tatsächlich ein eigener Haushalt geführt wird oder ob es sich lediglich um eine Unterkunft handelt. Eine offizielle Mietzahlung oder eine klare Kostenbeteiligung kann helfen, die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung zu sichern.

Die steuerlich günstigste Variante wäre, wenn das Finanzamt Ihre Hauptwohnung in Hamm als Lebensmittelpunkt anerkennt und Ihnen die doppelte Haushaltsführung in Bochum erlaubt. Dadurch könnten Sie die Miete, Nebenkosten und wöchentliche Heimfahrten als Werbungskosten absetzen. Falls das Finanzamt den Lebensmittelpunkt in Bochum sieht, entfällt die Möglichkeit der doppelten Haushaltsführung, und Sie könnten keine zusätzlichen Kosten steuerlich geltend machen.

Schöne Grüße!

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