Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Das ist rechtlich absolut unbedenklich, da schweizerische Namensrechte in Deutschland unbeachtlich sind.
Allerdings lohnt es sich immer, zu prüfen, ob der Name vielleicht markenrechtlich geschützt sein könnte. Aber auch hier sind nur europäische und deutsche Marken relevant.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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Diese Antwort ist vom 29.04.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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29.04.2013
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18:07
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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