Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Sobald ihre Ehefrau eine hauptberuflichen selbstständigen Erwerbsarbeit nachgeht, kann diese nicht mehr bei Ihnen versichert sein.
Diese Möglichkeit bestünde nur, sofern nur eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegt, welche aber bei der geplanten Tätigkeit als GmbH- Geschäftsführerin voraussichtlich nicht vorliegen wird.
Weiterhin können Sie - sofern Sie den entsprechenden Einfluss auf die GmbH haben - ggf. arbeitsrechtliche Schwierigkeiten mit ihrem Arbeitgeber bekommen, sofern Sie mit ihm in Konkurrenz treten. Die Konkurrenztätigkeit wird auch entfaltet, sofern Sie nicht offiziel zum GF bestellt werden, aber entsprechend tätig sind.
Entscheidendes Kriterium für die Krankenversicherung ist die Frage, ob bei der angegebenen Tätigkeit noch von einer nebenberuflichen Tätigkeit ( 400 €- Job) ausgegangen werden kann. Ist dies nicht der Fall, hat sich ihre Ehefrau selbstständig zu versichern.
Insgesamt sollten Sie sich im Rahmen einer solchen Gründung umfassend anwaltlich beraten zu lassen. Die Kosten dieser Beratung sind in der Regel wesentlich günstiger als etwaige Fehler, welche ohne entsprechende Vorbereitung und Beratung entstehen können.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
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