Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre privaten Dinge dürfen Sie sichern - das haben Sie ja mit den Bildern gemacht. Der Arbeitgeber kann auch nicht so einfach in Ihr Postfach schauen, daher muss er Sie kontaktieren und tut dies wohl auch.
Sie haben auf alle Fälle gegen Datenschutz verstoßen - entweder Sie räumen ein und sichern schriftlich zu, dass Sie bis auf die Fotos alle Daten gelöscht haben oder aber Sie wenden sich umgehend an einen Anwalt, der eine individuelle Strategie mit Ihnen erarbeitet. Nichtstun wäre daher falsch - also ich rate entweder zu 1 oder 2.
Selbst wenn es erlaubt war, gehen Sie somit möglichen Ärger aus dem weg.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag, danke für Ihre Antwort.
Leider kann ich auf der Basis Ihrer Antwort keine Entscheidungsgrundlage bilden, da die Konsequenzen der Entscheidung 1 oder aber von "Nichtstun" nicht beleuchtet werden. Dazu folgende Fragen:
- Kann mein Arbeitgeber mich dennoch verklagen, auch wenn ich zugestehe alle Daten zu löschen?
- Wie kann überhaupt nachgewiesen werden, dass ich die Daten gelöscht habe?
- Was kann der Arbeitgeber denn tun, wenn ich auf seine Anfrage gar nicht reagiere?
"Der Arbeitgeber kann auch nicht so einfach in Ihr Postfach schauen, daher muss er Sie kontaktieren und tut dies wohl auch."
Hier möchte ich klarstellen, dass zu keinem Zeitpunkt davon die Rede war, in meine Mails zu schauen. Es geht darum, ob die IT Security meinem Traffic (11 GB Hochladen auf die Dropbox) überhaupt insofern auswerten darf, dass von Gericht nachgewiesen werden könnte, dass ich nicht nur Privates sondern auch mein Mailpostfach in der Cloud gesichert habe.
- Kann mein Arbeitgeber mich dennoch verklagen, auch wenn ich zugestehe alle Daten zu löschen?
Grundsätzlich kann er Sie auf Schadensersatz verklagen. Ob er diesen konkret berechnen kann oder dies anhand des Schutzergewinns festmacht, das ist ihm überlassen - aber ja, eine Klage kann kommen! Ggf. könnten Sie noch zusätzlich an Eide statt versichern, dass Sie die Daten niemanden zur Verfügung gestellt.
- Wie kann überhaupt nachgewiesen werden, dass ich die Daten gelöscht habe?
Mit einer eidesstattlichen Versicherung Ihrerseits, wenn Sie denen nicht freiwillig den Zugang einräumen (üblich: erste Variante).
- Was kann der Arbeitgeber denn tun, wenn ich auf seine Anfrage gar nicht reagiere?
Dann kann er Sie auf Auskunft verklagen bzw. kann gerichtlich die Löschung verlangen.
"Der Arbeitgeber kann auch nicht so einfach in Ihr Postfach schauen, daher muss er Sie kontaktieren und tut dies wohl auch."
Hier möchte ich klarstellen, dass zu keinem Zeitpunkt davon die Rede war, in meine Mails zu schauen. Es geht darum, ob die IT Security meinem Traffic (11 GB Hochladen auf die Dropbox) überhaupt insofern auswerten darf, dass von Gericht nachgewiesen werden könnte, dass ich nicht nur Privates sondern auch mein Mailpostfach in der Cloud gesichert habe.
Das ist mir klar, aber ich gehe davon aus, dass Sie die Mails nicht auf dem PC der Firma gelöscht haben.
Er könnte also dort nicht die Mails abgleichen ohne Ihre Zustimmung.
Zu beachten ist auch, dass der Arbeitgeber, falls er von der Behörde auf Verletzung der DSGVO in Anspruch genommen werden sollte, Ihnen auch dieses Bußgeld auferlegen könnte. Höhe ist nicht absehbar. Dies mag dieses Jahr nicht wahrscheinlich sein, aber irgendwann werden Behörden genauer prüfen.