Sehr geehrter Fragesteller,
wenn sie beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind - wovon ich ausgehe -, bilden Sie eine Eigentümergemeinschaft.
Wenn Sie Eigentümer des ganzen Grundstückes werden wollen, werden Sie Ihrer (Ex-)Frau den ihr laut Grundbuch zustehenden Anteil abkaufen müssen. Was den Kaufpreis angeht, so ist Ihre Frau nicht auf die von ihr inverstierte Summe von 105 tsd. Euro beschränkt, vielmehr ist der Kaufpreis verhandlungssache. Daher ist es gut möglich, dass Ihre Frau Ihnen den Grundstücksanteil nur gegen Zahlung der Hälfte des aktuellen Grundstückswertes überträgt, der wohl über der genannten Summe liegen wird. Sie erwerben daher nicht "automatisch" durch Rückzahlung von 105 tsd. Euro den Anteil Ihrer Frau.
Will Ihre Frau nicht verkaufen, so wird Ihnen, wenn Sie Alleineigentümer werden wollen, nur der Weg über die Teilungsversteigerung bleiben.
Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben, bei Unklarheiten fragen Sie nach. Im Übrigen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Andreas Scholz, RA
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