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Finanzamt - Leihvertrag von Haus

| 31. Mai 2019 22:11 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Hallo,

Ich wohne aktuell in der Schweiz und habe mir in Deutschland eine Immobilie gekauft. Ich habe vor in ca. 2 Jahren nach Deutschland wieder zurück zu ziehen. Allerdings würde ich gerne bis dahin das Haus einer Kollegin unentgeltlich überlassen. Sie soll natürlich die Nebenkosten selbstständig übernehmen, aber ich möchte keine Einnahmen damit generieren, also kommt auch keine Miete zustande. Auch will ich keine Werbungskosten geltend machen. Wie ist hier das vorgehen, da das Finanzamt nachfragen wird, was mit dem Haus passiert, während ich nich darin Wohne? Kann ich einfach einen Leihvertrag mit ihr Schriftlich aufsetzen und wenn sich das Finanzamt meldet, diesen als beweis hinschicken?

31. Mai 2019 | 23:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Grundsätzlich schafft die eigene Immobilie einen Wohnsitz nach § 8 AO , welches zu einer Steuerpflicht führen würde.

Diese Wirkung können Sie durch Vermietung bzw. Überlassung an einen Dritten umgehen. Sie können also einfach einen Überlassungsvertrag mit der Kollegin aufsetzen und dort alle Details klären.

Somit entsteht nicht die Vermutung eines Wohnsitzes für Sie.

Da Sie keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern werden, wird auch keine beschränkte Steuerpflicht entstehen.

Somit wird das Finanzamt erst bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland vom Sachverhalt Kenntnis erlangen. Dann kann der Vertrag vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 5. Juni 2019 | 21:41

Vielen Dank für die Auskunft. Wie sieht so ein Überlassungsvertrag aus? Gibt es dazu vorlagen?

Ich frage, da wenn man nach Überlassungvertrag schaut, wird immer von Schenkung geredet und dass möchte man hiermit nicht erwirken.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Juni 2019 | 23:09

Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.

In der unentgeltlichen Überlassung liegt stets auch eine Schenkung, Sie wollen aber nicht das Haus verschenken, sondern deren Nutzung.

Sie können einfach einen Vertrag aufsetzen und daran der X die Nutzung von Y vom bis unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 6. Juni 2019 | 07:58

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