Sehr geehrter Fragesteller,
ich beurteile den Fall aufgrund ihrer Schilderung und anhand der Erfahrungen, jedoch ohne Kenntnis der Aktenlage. Daher ist die Auskunft als erste Orientierung gedacht.
Es ist nicht wahrscheinlich, dass eine europaweite Fahndung gegen Sie läuft.
Ein europäischer Haftbefehl ist ja genaugenommen kein 'Haftbefehl', sondern ein Fahndungsmittel. Er erleichtert und ermöglicht die Auslieferung von Straftätern. Wenn Spanien einen Tatverdächtigen mit diesem Haftbefehl ergreifen will, müssen die deutschen Polizei- und Justizbehörden bei der Suche und Festnahme helfen. Dieses Mittel, vergleichbar einer Auslieferung, wird nicht in allen Fällen angewendet werden- das würde den Rahmen sprengen.
Entscheidend ist die Strafhöhe und der Grund, Vorstrafen in Spanien, ob Sie und wie lange SIe in Spanien gemeldet waren etc.Dies bildet die Grundlage der Ermessensentscheidung der spanischen Behörde. Die Voraussetzungen sind rein rechtlich jedenfalls gegeben- FHS über 1 Jahr. So stellt sich also die Frage, ob Sie Hierzulange gesucht werden.
Dies kann leider nicht beantwortet werden- beides ist möglich. Sie müssen damit rechnen, jederzeit festgenommen zu werden, andererseits wird man nicht nach ihnen gezielt fahnden. Somit wäre die Gefahr nur bei einer zufälligen Personenkontrolle eminnent.
Anders gesagt: Ich gehe nicht davon aus, dass man nach Ihnen fahnden wird.
Ich gehe davon aus, dass der EHB davon abhängt, ob Sie in Spanien auch eine Meldeadresse hatten, und wie lange- dann eher kein EHB- oder ob die Behörden dort wissen,dass Sie sich dauerhaft in Deutschland aufhalten- dann möglicherweise EHB. Eine kurzfristige Akteneinsicht in Spanien kann ihre Frage eindeutig beantworten. Allerdings kann auch nur diese die Frage eindeutig beantworten.
Ich empfehle, einen spanischen Kollegen zu einem vorher erfragtem und eindeutigem Tarif lediglich mit der Akteneinsicht zu beauftragen, damit Sie hier Gewissheit haben.
Bei Unklarheiten, oder wenn ich Ihnen noch irgendwie helfen kann, können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen