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Festlegung vom Barvermögen

1. Juli 2008 20:58 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
das Gericht weigert sich das noch verbleibende Barvermögen zu deffinieren.
Wer kann mir helfen oder Urteile diesbezüglich nennen?

Auszug aus dem Testament:

...,

Von dem noch verbleibenden Barvermögen, müssen die Beerdigungskosten und 5.000,00€ für 15 Jahre Grabpflege
sicher gestellt werden.

Das noch verbleibende Barvermögen soll in sechs gleiche Teile an die oben genannten Erben ausgezahlt werden.

, den 27.06.2003

1. Juli 2008 | 22:11

Antwort

von


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78462 Konstanz
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Eine gesetzliche Definition des Begriffs „noch verbleibendes Barvermögen“ gibt es nicht. Das Testament ist daher an dieser Stelle auszulegen. Dabei kommt es darauf an, den wirklichen Wille der Person zu ermitteln, die das Testament erstellt hat.

Unter dem noch verbleibenden Barvermögen ist der Geldbetrag zu verstehen, der sich nach Abzug der Kosten für die Bestattung und der € 5000,00 für 15 Jahre Grabpflege vom Nachlass ergibt. Diese Summe ist durch sechs zu dividieren und dann unter den Erben zu verteilen.

Wenn die Voraussetzungen für die Auszahlung vorliegen, also die Beerdigung bezahlt ist und die Grabpflege für 15 Jahre durch die € 5000,00 – ggf. mittels eines Dauergrabpflegevertrages - sicher gestellt ist, ist sie vorzunehmen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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