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Fernbeziehung Heiraten?

25. Juli 2014 07:02 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


08:41

Guten Tag
Wir leben eine Fernbeziehung. Schweiz Deutschland. Ist es da möglich zu heiraten und welches Recht gilt dann? Steuern, Rente, Erbe….etc.?

Freundliche Grüsse

25. Juli 2014 | 08:03

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Selbstverständlich kann ein Schweizer auch eine Deutsche heiraten und umgekehrt.

Gehören die Ehepartner verschiedenen Nationalitäten an, richtet sich das anwendbare Recht in erster Linie nach dem gewöhnlichen Aufenthalt beider Ehegatten, also dem gemeinsamen Ehewohnsitz. Ziehen Sie nach der Hochzeit beispielsweise zusammen in eine gemeinsame Wohnung in der Schweiz, würde Schweizer Recht Anwendung finden. Ein Zusammenzug in Deutschland würde dagegen deutsches Recht zur Anwendung bringen (vgl. § 14 EGBGB ).

Bleibt es bei der Fernbeziehung, sollten Sie von der Möglichkeit der Rechtswahl Gebrauch machen. Denn dann können Sie die auf die Ehe anwendbare Rechtsordnung aktiv auswählen. Da sich das Schweizer Recht trotz grundsätzlich enger Verwandschaft insbesondere im Familien- und Erbrecht deutlich vom deutschen Recht unterscheidet, sollten Sie sich vor der Wahl umfassend von einem auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort beraten lassen, welche Option für beide Ehepartner die Vorteilhafteste wäre.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 25. Juli 2014 | 08:24

Herzlichen Dank. Ist es möglich bei bleibender Fernbeziehung nur einzelne Vertragsdetails in den Ehevertrag aufzunehmen z.B Erbe, Besuchsrecht im Krankheitsfall, Rente etc. und die Steuerpflichten in den jeweiligen Ländern zu belassen?

Freundliche Grüsse

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Juli 2014 | 08:41

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Im Steuerrecht greifen zudem häufig eh zwingende gesetzliche Regelungen, die sich meist am Wohnsitz des Steuerpflichtigen orientieren und durch individuelle Verträge auch nicht abändern lassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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