Wir haben für 13 Tage eine Ferienwohnung auf Sizilien gemietet für 900 Euro. Es war bereits vor unserer Ankunft eine eingeschränkte Wasserversorgung durch einen Leitungsschaden bekannt, den uns der Vermieter nicht mitgeteilt hat. Einige Häuser der Stadt waren ohne Wasserversorgung. Wir hatten während der ersten 4 Tage lediglich 2 Stunden am Tag Wasser und die darauf folgenden 48 Stunden gar keines, so dass wir in den Nachbarort umgezogen sind. Der italienische Vermieter bietet uns nun 122,50€ Entschädigung, also 50% der nicht genutzten Tage an. Wir finden, das ist nicht ausreichend.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es gibt verschiedene Gerichtsentscheidungen zur eingeschränkten Wasserversorgung bei Ferienwohnungen. Dabei haben die Gerichte eine Minderung des Reisepreises von 5-15% als angemessen angesehen. In Ihrem Fall dürfte eine Minderung wohl mind. bei 15 % des Gesamtreisepreises betragen.
Wenn ich das richtig verstehe, erstattet der Mieter aber gar nichts für die Tage die Sie in der Wohnung waren, sondern nur 50% für die Tage die Sie vorher abgereist sind.
Aus meiner Sicht hätten Sie nach deutschem Recht ein Anspruch auf eine Minderung bezüglich der Tage, die Sie in der Wohnung waren in Höhe von 15% auf den Tagespreis. Wegen der nicht genutzten Tage haben Sie einen Anspruch auf 100% Rückerstattung, wenn Sie den Mangel reklamiert haben und dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung gesetzt haben und er diese ohne für Abhilfe zu sorgen hat verstreichen lassen.
Problematisch wird es, wenn Sie die Ferienwohnung direkt in Italien (beim Vermieter) gemietet haben, dann wäre im Zweifel der Gerichtsstand auch in Italien.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller4. August 2016 | 22:37
Wir haben über das Portal Atraveo gebucht, die als Vermittler auftreten. Gilt somit italienisches Recht?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt4. August 2016 | 22:47
Die Website ist nur Vermittler. Der Vertrag kommt also zwischen Ihnen und dem Vermieter zustande.
Zudem wird die Haftung in den AGB ausgeschlossen:
5. Haftung durch atraveo
5.1 atraveo haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die mangelfreie/tatsächliche Erbringung der Ferienunterkunftsleistung und/oder Touristikleistungen selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.
Ich würde auf jeden Fall atraveo anschreiben und die Ferienwohnung dort reklamieren.
Der Vermittler ist daran interessiert nur ordnungsgemäße Wohnungen zu vermitteln und kann vielleicht Druck auf den Vermieter ausüben.
Parallel versuchen Sie mit dem Vermieter nach zu verhandeln.
Ich empfehle notfalls die Entschädigung anzunehmen, da ein Rechtsstreit (selbst in Deutschland) ein erhebliches Prozessrisiko beinhaltet.