Sehr geehrter Ratsuchender,
auch ein mündlicher Vertrag über die Buchung einer Ferienwohnung ist grundsätzlich gültig. Ein Rücktritt oder eine Stornierung ist außer im Falle höherer Gewalt grundsätzlich nicht möglich. Gebucht ist gebucht.
Wenn Sie die Ferienwohnung nicht nutzen, sind Sie deshalb trotzdem zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet. Der Vermieter muss sich allerdings ersparte Eigenaufwendungen entgegen rechnen lassen. Diese betragen bei einer Ferienwohnung/-haus in der Regel 5 - 10 %. Der Abzug von 20 % in Ihrem Fall ist sogar höher und damit für Sie günstiger.
Eine Zahlungsverpflichtung entfällt nur dann, wenn der Vermieter die Ferienwohnung anderweitig an Feriengäste zu den mit Ihnen vereinbarten Bedingungen vermieten kann. Sie sollten auf jeden Fall schriftlich absagen, damit der Vermieter die Möglichkeit hat, verbindlich sich um Ersatzmieter zu bemühen. Unterlässt er dies pflichtwidrig, kann ihm solches Verhalten als Verstoss gegen die Schadensminderungspflicht gegen gehalten werden.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 17.03.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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