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Ferienwohnung in Deutschland (St. Blasien) als Schweizer
2. Februar 2019 18:25
|
Preis:
100€
Historischer Preis
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Guten Tag
Wir sind Schweizer Staatsbürger und haben kürzlich eine Ferienwohnung in Deutschland (St. Blasien) erworben, welche nicht vermietet wird, sondern nur als Eigennutzung zu Ferienzwecken dient. Wir arbeiten zu 100% in der Schweiz, also Null Einkommen in Deutschland.
Nun erhalte ich drei "Steuerrechnungen". Die erste mit dem Titel "Bescheid über Zweitwohnungssteuer" von EUR 800, die zweite "Pauschalkurtaxe" über EUR 120 und die dritte unter dem Titel "Grundsteuer" von EUR 270. Diese Beträge seien jährlich zahlbar.
Sind diese Rechnungen aufgrund unseres oben geschilderten Status korrekt in gestellt worden?
Vielen Dank für eine Rückmeldung
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
1. Pauschalkurtaxe
Diese ist aus Para. 2 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde St. Blasien korrekt gestellt, da Sie Ihren Lebensmittelpunkt nicht in der Gemeinde haben.
2. Zweitwohnungssteuer
Auch diese ist korrekt, da Sie aus Para. 2 Abs. 4 der entsprechenden Satzung steuerpflichtig sind.
3. Grundsteuer
Hier sind Sie als Eigentümer aus Para. 10 GrStG der Steuerschuldner.
Alle drei bescheiden gehen daher aus meiner Sicht in Ordnung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Alex Park
(1460)
Hahnstr. 37a
60528 Frankfurt am Main
Tel: 017663831347
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Baurecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Internet und Computerrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht
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Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
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TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
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RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich.
Seine Erklärungen sind sehr verständlich.
Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER
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