Kann ich als Mieter einer EG-Wohnung vom Vermieter den Rückschnitt von Ästen bzw. Sträuchern verlangen, die direkt vor meinen Fenster dem Raum das Tageslicht entziehen, die Räume verdunkeln und ausserdem die Fenster verschmutzen. Deswegen muss tagsüber Licht eingeschaltet werden, um die Räume zu erhellen. Da die Äste gegen die Fensterscheiben schlagen, öfter Fensterreinigung erforderlich.
-- Einsatz geändert am 05.10.2007 18:22:26
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Vermieter
Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Überlassung einer ordnungsgemäßen Mietsache. Sofern Umstände deren Nutzwert einschränken, so tritt von Gesetzes wegen eine Minderung der Miete ein.
Eine Ferndiagnose ist hier mangels Kenntnis der genauen Örtlichkeit leider nicht möglich. Bestand der Baumwuchs bereits bei Abschluss des Mietvertrages in derartiger Weise? Ist die Beeinträchtigung nicht unerheblich, so fordern Sie den Vermieter zum Rückschnitt auf. Im Bedarfsfall mindern Sie die Miete angemessen. Hier dürfte nach erster Einschätzung höchstens eine Minderung um 5 % gerechtfertigt sein.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
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Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.