Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Die Nachbesserung und der Mangel an sich sind nicht streitig. Vielmehr geht es um die technische Frage hinsichtlich der Methode. Bevor Sie diese ablehnen, müssen Sie dem Vertragspartner die Möglichkeit geben, Ihnen nachzuweisen , dass diese Methode den Regeln der Technik entsprechend ist.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin
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