Sehr geehrte Ratsuchende,
lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Ihre Bank ist leider nicht verpflichtet, Ihnen Name und Adresse des Empfängers des Geldes mitzuteilen.
Sie können allenfalls verlangen, dass sie "sich im Rahmen [ihrer] Möglichkeiten bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen." (§ 675y Abs. 3 S. 2 BGB
). Das ist wohl mit dem Nachforschungsauftrag geschehen.
Eine Auskunftsklage gegen die Bank führt nicht nicht zum Erfolg.
Richtig ist, dass Sie einen Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Empfänger aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB
) haben. Dieser Empfänger ist Ihnen vom Namen und der Anschrift her nicht bekannt.
- Schreiben Sie einen Brief an den Geldempfänger, setzen Sie darin eine Frist zur Rückzahlung und bitten Sie die Bank, das Schreiben an den Geldempfänger weiterzuleiten. Nerven Sie dort, damit es voran geht. Hier können Sie auch einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin beauftragen, um rechtlich argumentieren.
- Dann können Sie auch den Ombudsmann (https://bankenombudsmann.de/) einschalten und um Vermittlung bitten.
- Mit einer 1 Cent-Überweisung können Sie dem Geldempfänger eine Nachricht zukommen lassen. Verwendungszweck z.B. "Hiermit fordere ich Sie auf die unrechtmäßig erhaltenenen x € bis spätestens yx zurückzuüberweisen."
- Verstreicht die Frist erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Hier dürfte wegen des Verdachts der Untreue ermittelt werden. Über eine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft erhalten Sie die Daten des / der Beschuldigten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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