Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Ihre Bruder hat also mit seiner Patentante einen Darlehensvertrag geschlossen. Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung geht leider nicht ganz genau hervor, ob der entsprechende Darlehensrückzahlungsanspruch bereits fällig ist.
Ich gehe daher bei meiner Beantwortung zunächst davon aus, dass dieser Betrag fällig ist. Sollte dieses (noch) nicht der Fall sein, so könnte Ihr Bruder aktuell nicht den Betrag von seiner Patentante zurückfordern.
Sofern der Darlehensrückzahlungsanspruch fällig ist, kann Ihr Bruder grundsätzlich von seiner Patentante die Rückzahlung des betreffenden Betrages verlangen.
Der Eigenanteil, den die Patentante zu den Pflegekosten hinzuzahlen muss hat insoweit mit dieser Verpflichtung gegen Ihrem Bruder nichts zu tun.
Es mag zwar sein, dass die Patentante durch die Rückzahlung zum Sozialfall wird oder in absehbarer Zukunft Ihren Eigenanteil nicht mehr bezahlen kann, dieses verhindert die Rückzahlung des Darlehensanspruches jedoch grundsätzlich nicht.
Etwas anderes würde nur dann gelten, falls die Patentante entmündigt worden ist und ihr ein Betreuer zur Seite gestellt wurde, der für sie die vermögensrechtliche Betreuung hat. In diesem Fall hätte die Patentante in der Tat keinen Handlungsspielraum, sodass Ihre Bruder unbedingt mit dem Betreuer in Kontakt treten sollte und von dort die Rückzahlung des Darlehens fordern sollte.
Ob die Patentante Ihres Bruders allerdings unter Betreuung steht, geht aus Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht hervor. Bitte geben Sie mir diesbezüglich gegebenenfalls noch weitere Informationen, damit ich im Rahmen der Nachfrageoption hierzu abschließend Stellung nehmen kann.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagmorgen und einen erfolgreichen Wochenstart!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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Antwort
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