Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kann meine Exfreundin ihr Geld zurückverlangen?

11. April 2013 18:23 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Zusammenfassung

Zur finanziellen Auseinandersetzung bei der Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Guten Tag,

ich habe mich vor 4 Monaten von meiner Freundin getrennt.
Wir wollten zusammen ziehen und haben dementsprechend eine Wohnung eingerichtet.
Ich habe mich jedoch vor dem Einzug getrennt.
Alle Möbel habe ich selber beszahlt, bis auf die Küche.
Da wir eine etwas teurere Küche als geplant, gekauft haben, gab Sie 2000€ dazu.
Jetzt möchte Sie nach der Trennung Ihr Geld wieder haben.

Kann ich einerseits auch verstehen, aber ich kann es mir im Moment nicht leisten, da die Darlehensraten etwas hoch gewählt wurden.
Andererseits hat Sie mich zu der Küche gedrängt, weil Sie die Küche gerne hätte und dann als Argument Ihre 2000€ brachte, sodass ich quasi nicht mehr von meinem Geld ausgebe.

Wie ist hier die Rechtslage? Sie droht mir mittlerweile sogar mit einem Anwalt.

Vielen Dank für Antworten.

-- Einsatz geändert am 11.04.2013 18:32:02

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Für die Frage, ob Ihre frühere Freundin den Zuschuss zur Küche zurückfordern kann, kommt es zunächst auf Ihre Absprachen an. Wenn keine Vereinbarung über die Frage, ob das Geld bei Trennung zurückzuzahlen ist, getroffen wurde, muss eine ergänzende Auslegung der Absprachen erfolgen.

Da ich Ihren Sachverhalt so verstehe, dass Sie die Trennung herbeigeführt haben und dass Sie die Küche von Anfang an alleine nutzen, der Gegenwert also allein Ihnen zu Gute kommt, spricht viel dafür, dass im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Ihre damalige Freundin obsiegen würde. Es ist eine Wertungsfrage, die nicht sicher vorherzusehen ist, aber allein der Umstand, dass sie die teurere Küche wollte, kann nicht zwangsläufig bedeuten, dass sie ihre 2000 € verliert, während sie die teurere Küche alleine nutzen. Dies gilt insbesondere, wenn Ihre Freundin nicht mit einer Trennung vor Einzug gerechnet hat.

Ich sehe damit ein hohes Risiko für Sie, wenn Sie den Forderungen nicht nachkommen.

Sie sollten mit Ihrer ehemaligen Freundin verhandeln: Wenn es nur um Ihre Liquidität geht, handeln Sie eine Ratenzahlung aus. Ggf. können Sie, weil sie die teurere Küche wollte, auch versuchen, sie auf einen Teilbetrag (1500 € oder 1700 € ?) herunter zu handeln. Die Forderung einfach zu ignorieren, ist im Hinblick auf die beiderseitige Interessenlage beim Kauf der Küche riskant, zumal Sie, wenn Sie einen Prozess verlieren, auch noch die Prozesskosten tragen müssen.

Ich bedauere, dass ich Ihnen keine für Sie günstigere Antwort geben kann.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Fachanwältin für Familienrecht Anja Holzapfel, Rechtsanwältin

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER