Hallo, habe bei Ebay einen Fernseher ersteigert. Diesen habe ich vor Ort abgeholt und das Geld bar bezahlt. Da er sehr gut verpackt war, habe ich den Fernseher nicht mehr überprüft. Zu Hause ausgepackt war er an der unteren Seite leicht beschädigt (nehme ich trotz Ärger hin), aber heute stellte sich heraus, dass es der Vorgänger ist. Also eine Generation älter. Somit ein anderes Gerät wie in der Auktion angegeben.
Habe ich hier eine Chance? In der Auktion stand : Ausschluss jeglicher Gewährleistung...
"Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB
) [...]."
Wenn Sie also einen bestimmten Fernseher ersteigern/kaufen und einen anderen erhalten, so können Sie trotz Sachmangelausschluss den richtigen Fernseher verlangen (§ 437 Nr. 1
, § 439 BGB
) und unter Umständen vom Vertrag zurücktreten.