Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Schilderung liegt bei dem Pet-Carrier unproblematisch ein Sachmangel vor, da der Artikel nicht die angegebenen Abmessungen hat. Eine andere Marke ist normalerweise gleichfalls ein Sachmangel.
Auch der Nachweis eines Sachmangels sollte keine Schwierigkeiten aufwerfen, wenn Sie den Artikel und den Versendungskarton aufbewahren.
Wenn ein Sachmangel vorliegt ergeben sich die Rechte des Käufers aus § 437 BGB
. Innerhalb der aufgezählten Rechte besteht ein Stufenverhältnis, aus dem sich gemäß § 437 Nr. 1 BGB
ein Vorrang der Nacherfüllung ergibt (BGH NJW 2005, 1348
).
Nacherfüllung bedeutet, daß der Käufer zunächst nach seiner Wahl das Recht hat, die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Beseitigung des Mangels zu verlangen.
Eine Beseitigung des Mangels kommt in diesem Fall nicht in Betracht, die Abmessungen des Artikels können schließlich nicht geändert werden. Daher bleibt in Ihrem Fall nur die Lieferung einer mangelfreien Sache, also ein Pet-Carrier mit den richtigen Abmessungen.
Telefonische Gespräche oder E-mail- Kontakte bringen im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht weiter, da der Inhalt nicht ohne weiteres nachweisbar ist.
Daher müssen Sie wie folgt vorgehen: Fordern Sie die Verkäuferin nachweisbar per Einschreiben/Rückschein unter Fristsetzung von zwei Wochen zur Lieferung eines Pet-Carriers mit den vereinbarten Abmessungen auf. Kündigen Sie in dem Schreiben an, daß Sie bei Verweigerung der Nacherfüllung vom Kaufvertrag zurücktreten werden.
Falls die Verkäuferin dies verweigert können Sie vom Kaufvertrag zurück treten (gleichfalls per Einschreiben/Rückschein) und den Kaufpreis zurück fordern.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sie können mich bei weiteren Fragen auch über die angegebene E-mail Adresse kontaktieren.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, noch einen schönen Tag und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de
Diese Antwort ist vom 24.02.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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