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Fairmount GmbH für Centrobill Ltd

5. April 2016 15:16 |
Preis: 48€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von


16:49

en Zahlungsausgleich verbuchen.

Wir haben Sie deshalb nochmals aufzufordern unverzüglich, spätestens jedoch bis zum

15.04.2016

den Betrag in Höhe von EUR 219,60 auf das hier angegebene Konto zu bezahlen. Nach erfolglosem Fristablauf sind
wir bereits jetzt angehalten, die Angelegenheit an die Vertragsanwälte abzugeben.

Diese werden unverzüglich einen Mahnbescheid gegen Sie beim örtlichen Mahngericht beantragen, wodurch
weitere ebenfalls von Ihnen zu bezahlende Kosten und Unannehmlichkeiten entstehen.

Wir können Ihnen deshalb nur empfehlen, diese weitere Eskalation zu vermeiden und für eine fristgemäße und
vollständige Zahlung zu sorgen. Nach Zahlungseingang wird die Akte hier umgehend geschlossen.

Mit freundlicher Empfehlung

Fairmount GmbH

Grimmaische Straße 78
04720 Döbeln/Dresden

Telefon: 01805 05 16 65 *
Telefax: 01805 05 16 75 *
* Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min

5. April 2016 | 15:43

Antwort

von


(2767)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider ist Ihre Anfrage nicht vollständig veröffentlicht worden, bitte ergänzen Sie diese falls nötig im Rahmen der Nachfrageoption.

Ich gehe aber aufgrund einschlägiger Erfahrungen anderer Mandanten davon aus, dass hier das Inkassounternehmen eine Forderung im Namen der Centrobill Ltd. geltend macht, aufgrund der angeblichen Nutzung eines kostenpflichtigen Internetportals (in der Regel aus dem Erotikbereich).

Eine solche Forderung würde aber voraussetzen, dass Sie diese Dienstleistung tatsächlich in Anspruch genommen haben und davor vom Betreiber ausdrücklich auf die Kostenpflicht hingewiesen wurden und dies bestätigt haben (so genannte Button-Lösung). Ich gehe davon aus, dass dies in Ihrem Fall nicht geschehen ist. Dann sollten Sie dem Unternehmen kurz zurückschreiben und der Forderung widersprechen, da es bereits an einem wirksamen Vertragsschluss und damit der Grundlage der Forderung fehlt. Hilfsweise erklären Sie die Anfechtung, da Sie über den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages getäuscht wurden. Höchst hilfsweise erklären Sie sicherheitshalber noch die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

In der Regel erledigt sich die Angelegenheit damit. Sollte das Unternehmen aber weiterhin auf der Forderung bestehen oder tatsächlich einen Anwalt oder ein Gericht einschalten, sollten Sie ebenfalls einen auf Vertrags- und Internetrecht spezialisierten Anwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 5. April 2016 | 16:15

hatte auf der seite einen solchen anwalt gesucht, ist aber nicht dabeigewesen gibt es so jemand bei euch, wurde über laufzeit und kosten nicht informiert erst bei sofort überweisung stand das alles, habe dann abgebrochen, laut mail sollten 3 monate kostgratismitgliedschaft sein, es stand nichts von kosten darin, reicht diese mail als beweis

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. April 2016 | 16:49

Das fordernde Unternehmen müsste Ihnen im Rechtsstreit beweisen, dass Sie einem zahlungspflichtigen Zugang ausdrücklich zugestimmt haben (indem Sie z.B. aktiv auf eine Schaltfläche "jetzt zahlungspflichtig bestellen", "kaufen" o.ä. gedrückt haben). Als Gegenbeweis könnten Sie dann die E-Mail vorzeigen.

Nach Ihrer Schilderung vermute ich, dass Sie auch nicht hinreichend über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Daher sollten Sie in Ihrem Schreiben auch hilfsweise den Widerruf erklären.

Leider ist Ihr Wohnort nicht ersichtlich. Wenn Sie aber in der Anwaltsliste (http://www.frag-einen-anwalt.de/liste.asp) das Rechtsgebiet "Internet- und Computerrecht" auswählen sowie dort Ihren Wohnort eingeben, sollten Ihnen hierauf spezialisierte Anwälte in Ihrer Umgebung angezeigt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

(2767)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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