Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider ist Ihre Anfrage nicht vollständig veröffentlicht worden, bitte ergänzen Sie diese falls nötig im Rahmen der Nachfrageoption.
Ich gehe aber aufgrund einschlägiger Erfahrungen anderer Mandanten davon aus, dass hier das Inkassounternehmen eine Forderung im Namen der Centrobill Ltd. geltend macht, aufgrund der angeblichen Nutzung eines kostenpflichtigen Internetportals (in der Regel aus dem Erotikbereich).
Eine solche Forderung würde aber voraussetzen, dass Sie diese Dienstleistung tatsächlich in Anspruch genommen haben und davor vom Betreiber ausdrücklich auf die Kostenpflicht hingewiesen wurden und dies bestätigt haben (so genannte Button-Lösung). Ich gehe davon aus, dass dies in Ihrem Fall nicht geschehen ist. Dann sollten Sie dem Unternehmen kurz zurückschreiben und der Forderung widersprechen, da es bereits an einem wirksamen Vertragsschluss und damit der Grundlage der Forderung fehlt. Hilfsweise erklären Sie die Anfechtung, da Sie über den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages getäuscht wurden. Höchst hilfsweise erklären Sie sicherheitshalber noch die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
In der Regel erledigt sich die Angelegenheit damit. Sollte das Unternehmen aber weiterhin auf der Forderung bestehen oder tatsächlich einen Anwalt oder ein Gericht einschalten, sollten Sie ebenfalls einen auf Vertrags- und Internetrecht spezialisierten Anwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
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Rechtsanwalt Jan Wilking
hatte auf der seite einen solchen anwalt gesucht, ist aber nicht dabeigewesen gibt es so jemand bei euch, wurde über laufzeit und kosten nicht informiert erst bei sofort überweisung stand das alles, habe dann abgebrochen, laut mail sollten 3 monate kostgratismitgliedschaft sein, es stand nichts von kosten darin, reicht diese mail als beweis
Das fordernde Unternehmen müsste Ihnen im Rechtsstreit beweisen, dass Sie einem zahlungspflichtigen Zugang ausdrücklich zugestimmt haben (indem Sie z.B. aktiv auf eine Schaltfläche "jetzt zahlungspflichtig bestellen", "kaufen" o.ä. gedrückt haben). Als Gegenbeweis könnten Sie dann die E-Mail vorzeigen.
Nach Ihrer Schilderung vermute ich, dass Sie auch nicht hinreichend über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Daher sollten Sie in Ihrem Schreiben auch hilfsweise den Widerruf erklären.
Leider ist Ihr Wohnort nicht ersichtlich. Wenn Sie aber in der Anwaltsliste (http://www.frag-einen-anwalt.de/liste.asp) das Rechtsgebiet "Internet- und Computerrecht" auswählen sowie dort Ihren Wohnort eingeben, sollten Ihnen hierauf spezialisierte Anwälte in Ihrer Umgebung angezeigt werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen