Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Fahrzeug Rückholung

10. Dezember 2019 23:32 |
Preis: 25,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Fahrzeug und Trennung

Meine Partnerin und ich haben uns getrennt. Noch nicht geschieden. Vor 2 Jahren wurde ein Auto angeschafft für das ich den Grossteil des Geldes bezahlt habe. Brief lautet auf meinen Namen und der Kaufvertrag auch. Genutzt hat das Auto meine Frau weit gehend. Versicherung läuft auf meine Frau. Meine Frau gibt das Auto nicht heraus. Kann ich das Auto mit dem Zweitschlüssel zurück holen. Muss ich wenn ja vorher die Polizei informieren

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das Fahrzeug könnte zum Haustat oder Zugewinn gehören - so oder so müsste ein Ausgleich erfolgen - so einfach abholen ist nicht möglich. ihre Frau wäre jedoch verpflichtet, für die Nutzung bis zur Auseinandersetzung eine Nutzungsebtschödigung zu zahlen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 11. Dezember 2019 | 12:24

Die Nutzungsentschädigung gilt die ab Forderung und muss somit sofort beantragt werden

Mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Dezember 2019 | 20:51

Genau, erst ab konkreter deutlicher Aufforderung - also wäre das noch für Dezember möglich.

FRAGESTELLER 3. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER