Sehr geehrter Fragestellerin,
sollte bei diesem Auffahrunfall kein Verschulden Ihres Großvaters und auch keine wiederholte oder erhebliche Ordnungswidrigkeit vorliegen, gibt es keinen Anlass der Ermittlungsbehörde an der Fahreignung zu zweifeln und Nachforschungen anzustellen.
Hohes Alter allein ist kein Grund an der Fahreignung zu zweifeln.
Die Fahrerlaubnis ist insbesondere zu entziehen, wenn Erkrankungen oder Mängel [...] vorliegen, § 46 Abs. 1 S. 2 FeV.
Erkrankungen, die zur Fahrerlaubnisentziehung führen sind z.B. mangelndes Sehvermögen (wenn es nicht durch eine Sehhilfe ausgeglichen werden kann) oder schwere Demenz und Persönlichkeitsstörungen.
Es gelten dieselben Vorschriften wie bei der Erteilung der Fahrerlaubnis.
Erfährt die Fahrerlaubnisbehörde von den Eignungsmängeln wird sie den Fahrerlaubnisinhaber zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens auffordern.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Verkehrsvorschriften ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen.
Da wegen des einen Unfalls nicht von Amts wegen die Fahreignung untersucht wird, bleibt nur die Benachrichtigung der Fahrerlaubnisbehörde, die dann ein ärztliches Gutachten anfordert, oder ein Einwirken des Arztes auf den Patienten.
Der Arzt ist wegen des ärztlichen Schweigepflicht nicht verpflichtet, eine Fahruntauglichkeit der Fahrerlaubnisbehörde zu melden.
Er hat seinen Patienten aber darauf aufmerksam zu machen, dass von ihm eine Gefährdung des Straßenverkehrs ausgeht/ ausgehen kann.
Eine Möglichkeit wäre es noch, dass Ihr Großvater freiwillig unter Beobachtung/Mitfahrt eines Fahrlehrers ein paar Kilometer fährt und über fahrerische Defizite/ Fahreignungsmängel gesprochen wird.
Sie befinden sich in einer schwierigen Lage.
Wenn aber nun ein schlimmerer Unfall passiert, ist nicht nur Ihr Großvater in Gefahr.
Ich halte es für besonders wichtig, dass der Arzt seinen Patienten über seine Krankheit(en) und die Folgen aufklärt.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Vielen Dank für die Antwort zu später Stunde.
Freiwillig wird leider nicht passieren.
Halten Sie es für erfolgversprechend, die Polizeibeamten, die den Unfall aufgenommen haben zu kontaktieren um ggf. eine Fahrtauglichkeitsprüfung zu veranlassen? Dann kommt es von offizieller Seite.
Kann die Fahrerlaubnisbehörde auch anonym kontaktiert werden, bzw. muss einem anonymen Hinweis nachgegangen werden?
Freundliche Grüße,
Fragestellerin.
Sehr geehrte Fragestellerin,
bei einem Anfangsverdacht der Fahruntauglichkeit muss die Fahrerlaubnisbehörde von Amts wegen ermitteln.
Je konkreter die geschilderten Tatsachen sind, desto eher wird die Behörde ein ärztliches Gutachten anfordern.
Tatsachen sind solche Umstände, die "die ernsthafte Besorgnis" nicht verkehrsgerechten Verhaltens/ einer Fahruntauglichkeit begründen.
Sie können sich sowohl an die Fahrerlaubnisbehörde wenden, als auch an die (ermittelnden) Polizisten, auch anonym.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt