Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die maximale Strafe in Alaska einer Fahrerflucht (dort „Hit and run") sind 10 Jahre Haft und 150.000 Dollar Strafe
In Alaska ist Sterbehilfe in jeglicher Form als Totschlag strafbar - lediglich die Ablehnung von Sonden oder anderen lebenserhaltenden Maßnahmen ist straffrei.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Guten Tag,
danke für die Antwort, aber ich hatte ja zwei konkrete Fälle für meinen Roman angesprochen. Ich brauche eine spezifischere Antwort, denn beides kann ich im Netz nachlesen.
Zu dem konkreten Fall 1: In Deutschland wird zum Beispiel unterschieden, ob jemand wie im Fallbeispiel oben erst angefahren wird und danach stürzt. Und: Was ist mit der Verjährungsfrist, nach der ich fragte? In meinem Roman liegen 20 Jahre dazwischen. Gibt es eine?
Zu Fall 2: Was ist die niedrigste Haftstrafe für meinen konkreten Fall? Ist Freiheit auf Bewährung möglich? Oder ist das nicht realistisch?
Vielen Dank.
Das einzige was im Netz gelesen werden sollte, sind die Gesetzesbücher und Urteile und das habe ich getan - und dort ist die Verjährung für das Opfer einer Fahrerflucht zur Geltendmachung von Schmerzensgeld mit 2 Jahren geregelt - also 20 Jahre sind verjährt!, der Sohn kann nichts mehr geltend machen.
Allerdings gehen Sie nicht recht in der Annahme, dass das Fahrerflucht ist - danach haben Sie gefragt - wenn jemand bewusst auf ein Opfer zufährt, ist das ebenfalls gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung- Sie meinen, dass der Sturz erst danach kam - allerdings ist das Zufahren ursächlich, der Vorsatz auch, hier differenziert man in Deutschland nicht.
Aber Sie haben ja nach der Fahrerflucht gefragt: daher hier der Gesetzestext, der nicht differenziert, was bei einem Unfall verletzt wurde!
Da es kein Mord war ist auch diese Tat verjährt (5 Jahre).
a) An operator of a vehicle involved in an accident resulting in injury to or death of a person shall immediately stop the vehicle at the scene of the accident or as close to it as possible and return to, and remain at, the scene until the operator has fulfilled the requirements of AS 28.35.060 .
(b) The operator of a vehicle involved in an accident resulting only in damage to a vehicle driven or attended by a person shall immediately stop the vehicle at the scene of the accident or as close to it as possible and return to, and remain at, the scene of the accident until the operator has fulfilled the requirements of AS 28.35.060 .
(c) The operator of a vehicle involved in an accident resulting only in damage to a vehicle that is unattended shall immediately stop at the scene of the accident and undertake reasonable means and efforts to locate and notify the operator or owner of the damaged unattended vehicle of the name and address of the operator and owner of the vehicle striking the unattended vehicle. If the operator or owner of the unattended vehicle cannot be located then the operator shall leave in a conspicuous place in or upon the unattended vehicle, a writing stating the name and address of the operator and of the owner of the vehicle that struck the unattended vehicle and setting forth a statement of the circumstances of the accident.
Zu 2.) Da es gerade in Alaska nicht strafrechtlich unterschieden wird, ob das Totschlag oder Töten auf Verlangen ist, ist nicht mit Bewährung zu rechnen.