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Ex Lebenpartner und das Baugrundstück

6. März 2020 19:22 |
Preis: 25,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Hallo zu folgenden Fall habe ich eine Frage:

Meine Ex Lebenpartnerin (keine Eingetragene Lebenspartnerschaft, Keine Verlobung etc.),

Im Frühjahr 2018 haben wir gemeinsam ein Kredit aufgenommen um ein Grundstück mit einem alten Haus zukaufen.

Gemeinsam wurde:
- 11/2018 ein Architekt beauftragt.
- 11/2018 die Vermessung beauftragt.
- 05/2019 den Abbruch des alten Hauses beauftragt.
- 06/2019 Wasser und Gas demontierung beauftragt.
-10/2019 zweiten Abriss beauftragt, da Probleme mit der 1. Firma.
- 11/2019 wurde die Baugehnehmigung sowie die Baulasten in Rechnung gestellt.


Alle Kosten wurden durch 2 geteilt.

01/2020 ha sich meine Ex Lebenspartnerin von mir getrennt (Beziehungsgründe), es gab keine neue Lebenspartnerin oder ähnliches für mich.

Das Haus werde ich selbst Bauen. Daher kommen hohe Kosten auf mich zu.

Jetzt stellt sich die Frage, steht meiner Ex Lebenspartnerin alle geleistet Zahlungen zu (Ihre Hälfte)?

Das wären Kosten in höhe von 10.688,30€.


Bereits habe ich meine Ex Lebenspartnerin angeboten, die Kosten für Baugenhemigung und Baulasten zurückzuzahlen.
Das wären ca. 5000€.

Durch das Umschreiben des Grundstückes ist natürlich klar das ihre bisher geleistete Tilgung von 3000€ ihr zurückgezahlt wird.


- Muss bzw. wie viel müsste ich meiner Ex-Lebenspartnerin zurückzahlen?

- Insgesamt habe ich ihr 10.000€ als Angebot gemacht (sehr fair nach meiner Meinung)

- Alle Entscheidungen wurden gemeinsam getroffen.


Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Jonas Peter

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Bei der Trennung von unverheirateten Paaren sind keine speziellen gesetzlichen Regelungen vorgesehen.
Es besteht hälftiges Miteigentum am Grundstück, so dass jeder die Teilungsversteigerung betreiben kann. Um dies zu vermeiden, ist eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Eine Rückzahlung der getätigten Ausgaben an Ihre Ex Partnerin wäre wohl die gerechteste Lösung. Wenn Sie diesbezüglich auf Ihr Angebot eingeht, so wäre das in Ordnung.
Allerdings ist bei Ihren Überlegungen folgendes noch nicht berücksichtigt worden:
Ich gehe davon aus, dass Sie beide Eigentümer zu 1/2 am Grundstück sind. Daher wäre auch dessen Wert zu 1/2 auszugleichen, damit Ihnen die Ex Partnerin ihren hälftigem Miteigentumsanteil notariell überträgt. Der Wert des Grundstücks ist auch zu berücksichtigen.
Zudem ist mit der Bank zu klären, ob diese überhaupt bereit ist, Ihre Ex aus der Schuldhaft für den Kredit zu entlassen. So hat die Bank bisher 2 Schuldner, dann wäre es ja nur noch einer. Dadurch wird das Ausfallrisiko für die Bank größer.
Das ist meines Erachtens der erhebliche zu klärende Teil, sowohl rechtlich , als auch finanziell als auch ggf. steuerlich.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Draudt, Rechtsanwältin

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