Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Bei der Trennung von unverheirateten Paaren sind keine speziellen gesetzlichen Regelungen vorgesehen.
Es besteht hälftiges Miteigentum am Grundstück, so dass jeder die Teilungsversteigerung betreiben kann. Um dies zu vermeiden, ist eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Eine Rückzahlung der getätigten Ausgaben an Ihre Ex Partnerin wäre wohl die gerechteste Lösung. Wenn Sie diesbezüglich auf Ihr Angebot eingeht, so wäre das in Ordnung.
Allerdings ist bei Ihren Überlegungen folgendes noch nicht berücksichtigt worden:
Ich gehe davon aus, dass Sie beide Eigentümer zu 1/2 am Grundstück sind. Daher wäre auch dessen Wert zu 1/2 auszugleichen, damit Ihnen die Ex Partnerin ihren hälftigem Miteigentumsanteil notariell überträgt. Der Wert des Grundstücks ist auch zu berücksichtigen.
Zudem ist mit der Bank zu klären, ob diese überhaupt bereit ist, Ihre Ex aus der Schuldhaft für den Kredit zu entlassen. So hat die Bank bisher 2 Schuldner, dann wäre es ja nur noch einer. Dadurch wird das Ausfallrisiko für die Bank größer.
Das ist meines Erachtens der erhebliche zu klärende Teil, sowohl rechtlich , als auch finanziell als auch ggf. steuerlich.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt, Rechtsanwältin
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