Guten Tag,
ich möchte Ihre Frage auf der Basis der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind Sie auch bei einer Bewerbung verpflichtet, die Tatsache der Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses richtig und vollständig darzustellen.
Sofern Sie sich mit den inhaltlich nicht korrekten Angaben bewerben, riskieren Sie im Falle des Aufdeckens eine Anfechtung des Vertragsschlusses durch den Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber hat das Recht, sich an Hand aller Daten ein Bild von dem Bewerber zu machen. Wird dieses Recht beeinträchtigt, indem ihm Fakten vorenthalten werden, kann er sich kein wirkliches Bild machen, vgl. dau LAG Baden-Würthemberg, Urteil vom 13.10.2006, Az.: Sa 25/06. Zwar ging es dort um ein gefälschtes Zeugnis, aber die Grundtendenz ist letztlich dieselbe.
Offensichtlich ist Ihnen der Umstand der "Erwerbslosigkeit" von Bedeutung, denn sonst würden Sie ihn ja nicht verheimlichen wollen. Daraus können Sie entnehmen, dass es auch für den Arbeitgeber von Bedeutung ist.
Ich kann daher von den vorgesehenen Formulierungen nur abraten.
Mit freundlichen Grüßen
26. August 2009
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18:14
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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