Guten Morgen,
es ist immer schwer, ohne genaue Akteneinsicht eine Aussage zu treffen. Ihre Angaben unterstellt, liegt ein Steuervergehen vor. Da allerdings der Vorwurf selbst sowie der entstandene Schaden übersichtlich ist, wird, sofern sie nicht bereits wegen Steuerhinterziehung vorbestraft sein sollten, aller voraussicht nach nichts gravierendes auf Sie zukommen. Zudem hat die Ermittlungsbehörde offensichtlich auch bereits Ermittlungsmaterial an der Hand, so dass ich Ihnen anraten möchte, die Tat einzugestehen und den Geschehensablauf darzulegen. Insbesondere sollten Sie klar machen, dass Ihnen nicht bewusst war, dass Sie tatsächlich eine Straftat begehen.
Bei dieser Sachelage besteht am ehesten die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen von Seiten der Steuerstrafbehörde aufgegeben wird, die von Ihnen zu zahlenden Steuern nachzuzahlen und das Ermittlungsverfahren dann nach Erfüllung dieser Auflage eingestellt wird. Damit wäre dann die Angelegenheit auch für Sie vom Tisch.
Wenn eine Verurteilung erfolgen sollte, ist diese allenfalls in Höhe einer kleinen Geldstrafe, etwa in Höhe von 30 Tagessätzen denkbar. Von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen halte ich unter dem Vorbehalt, dass ich die Ermittlungsakten natürlich nciht vollständig kenne, bei dieser Sachlage nicht für sinnvoll. SIe laufen nur Gefahr, dass etwa eine Hausdurchsuchung angeordnet wird, um Belege und ggfls. dann weitere Anhaltspunkte für Steuerstraftaten zu finden.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weiter geholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Str. 19
26603 Aurich
Tel. 04941-605347
Fax 04941-605438
email: info@fachanwalt-aurich.de
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