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Erwerb eines Mehrfamilienhauses

3. August 2008 15:59 |
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Steuerrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige den Kauf eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten. Das Haus möchte ich sannieren und eventuell einige W-Einheiten weiterverkaufen. Was empfiehlt sich vom Steuerrecht her in diesem Fall mehr? Der Erwerb als Privatperson oder soll ich vielleicht vorher eine kleine Immobillien-Firma anmelden? Wenn Ja, welche Rechstform soll die Firma haben?

Bin zur Zeit kaufmännischer angestellter und aus finanziellen Gründen möchte zumindest für ein Jahr als solcher noch arbeiten.

Vielen Dank im Voraus!

Sehr geehrte Rechtsratssuchende,
sehr geehrter Rechtsratssuchender,

gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit einer möglichst günstigen steuerlichen Vorgehensweise Stellung und beantworte diese wie folgt:

Dabei möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass die für Erwerb, Sanierung und laufende Kosten maßgeblichen Vorschriften im Einkommensteuerrecht identisch sind mit denjenigen des Körperschaftssteuerrechts. Dies in dem von Ihnen beschriebenen Fall schon deshalb, weil der offenbar angedachte spätere Verkauf von mindestens 3 ETW innerhalb von 5 Jahren nach der vom BMF entwickelten 3-Objektgrenze als gewerblicher Grundstückshandel beurteilt würde.

Steuerlich ist daher je nach der prognostizierten Höhe Ihres persönlichen zu versteuernden Einkommens gem. dem Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte zu erwägen, ob Ihr Durchschnittssteuersatz in der Einkommensteuer über oder unter dem für Kapitalgesellschaften geltenden allgemeinen 15%igen Steuersatz liegen wird.

Zu beachten ist im Gegenzug selbstverständlich der bei einer Kapitalgesellschaft erhöhte Aufwand an Gründung, Bilanzierung etc.

Wesentliche Unterschiede ergeben sich des weiteren vor allem hinsichtlich der Haftungsfrage.

Zum Zwecke einer umfassenden Prüfung Ihres Vorhabens sollte daher eine weitergehende Beratung in Anspruch genommen werden.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen und weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Für das mir entgegengebrachte Vertrauen darf ich mich bei Ihnen bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht

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