nicht.
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:
1) Hätten auch unsere Kinder Kläger sein müssen, denn denen wird ja das Recht auf Bildung verwehrt (und nicht uns Eltern)?
Die Kinder, gesetzlich vertreten durch die Eltern, müssten Kläger sein.
2) ist es möglich, den Kreis der Kläger zu erweitern
2a) um unsere Kinder, und
ja, das können / müssen Sie klarstellen
2b) um weitere Familien, die in ähnlicher Konstellation betroffen sind wie wir?
nein, diese müssten extra klagen.
2c) bis zu welchem Zeitpunkt wäre eine Erweiterung des Klägerkreises möglich?
das muss baldmöglichst erfolgen, um eine Unzulässigkeit der Klage zu verhindern.
3) Seit dem Absenden unserer Klage hat es nun schon 2-3 Änderungen der CoronaVO gegeben. Kann ich vor diesem Hintergrund laufend neue Argumente (die sich aus der Änderung der CoronaVO ergeben) in das Verfahren einbringen?
Ja, das können Sie.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt Rechtsanwältin
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