Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Erstattung Arbeitgeberkosten bei Unfall Arbeitnehmer

7. Februar 2019 22:33 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.

Ein Arbeitnehmer hatte unverschuldet einen Unfall. Ich musste daher 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten. Basierend auf § 6 EFG habe ich nun von der Haftpflichtversicherung des Arbeitnehmers die Arbeitgeberkosten brutto als Schadensersatzgefordert.

Die Versicheurng zieht jedoch pro Tag des Krankenhausaufenthaltes des Arbeitnehmers 10,- € für ersparte Verpflegungskosten ab und zieht die Kosten der Hin- und Rückfahrt mit 0,30€ pro Kilometer ab. Sind diese Abzüge rechtmäßig? Wenn ich einen Anwalt mit der Durchsetzung beauftrage, muss dann die Versicheurng den Anwalt bezahlen?

Vieleb Dank!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider sind die Abzüge der Versicherung gerechtfertigt.

Der Anspruchsgläubiger aus gemäß § 6 EFZG übergegangenem Recht auf Ersatz von Verdienstausfall muß sich aus dem Gesichtspunkt des Vorteilsausgleiches eine Kürzung des Anspruches um ersparte Verpflegungskosten seines Arbeitnehmers während dessen unfallbedingter Krankenhausbehandlung gefallen lassen, weil der Regreß des Sozialversicherungsträgers wegen der Heilbehandlungskosten dem Regreß des Arbeitgebers vorrangig ist und letzterer Ersatzansprüche des Arbeitnehmers wegen Verdienstausalls nur insoweit beanspruchen kann, als nicht ein Sozialversicherungsträger kongruente Leistungen an den Verletzten zu erbringen hat.

OLG Hamm Urteil vom 23.11.1999 - 27 U 93/99

Deshalb kann die Versicherung für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes 10,00 Euro ersparte Verpflegungskosten des Arbeitnehmers und Fahrkosten Ihnen gegenüber in Abzug bringen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.


Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hauser, LL.M. (Versicherungsrecht)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

FRAGESTELLER 28. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER