Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie den Scheidungsantrag stellen, müssen Sie die Voraussetzungen für die Scheidung, insbesondere den Ablauf des Trennungsjahres, ggf. auch beweisen. Sie sollten dem Gericht zum Beweis die Vereinbarung, die Ihr Mann unterschrieben hat, vorlegen.
Ihren Mann trifft grundsätzlich eine Verpflichtung, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er muss dann zumindest erklären, warum er erst den Ablauf des Trennungsjahres bestätigt hat, dies jetzt aber bestreitet. Der Richter kann diese Diskrepanz und die Erklärung Ihres Mannes dazu dann würdigen.
Ggf. sollten Sie überlegen, wie Sie den Ablauf des Trennungsjahres noch beweisen können. Gibt es Kinder, die die Trennung bezeugen können? Oder Freunde / Verwandte, denen gegenüber Ihr Mann den Ablauf des Trennungsjahres bestätigt hat oder die anderweitig vom Trennungszeitpunkt erfahren haben? Diese sollten Sie als Zeugen benennen. Damit können Sie eventuell den Ablauf des Trennungsjahres beweisen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine erste Orientierung bieten, nicht aber die persönliche Beratung ersetzen kann. Häufig ergeben sich dabei Details, die zu einer anderen Bewertung führen.
Dennoch hoffe ich, dass Ihnen meine Antwort weiterhilft.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
Ich habe Kinder, aber ich will sie in die Sache nicht hineinziehen, weil es nicht seine Kinder sind.
Das Datum des Trennungsjahres ist ja auch nur eben das: ein Datum. Faktisch ist diese Ehe seit 2-3 Jahren nur noch auf dem Papier. Und wurde auch nicht ( nie !) vollzogen (im geschlechtlichen Sinne ). Ist das relevant ? und Freunde/Verwandte gibt es als Zeugen.
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Für das Trennungsjahr kommt es nicht nur darauf an, wann sexuelle Kontakte stattgefunden haben. Für die Trennung ist vielmehr erforderlich, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt wurde. Also keine gemeinsamen Mahlzeiten, jeder hat selber eingekauft, Sie haben seine Wäsche nicht mehr gewaschen usw.
Sie müssen ggf. Nachweisen, dass all dies im Trennungsjahr nicht mehr stattgefunden hat. Sie sollten sich, für den Fall, dass die Erklärung allein dem Richter nicht genügt, also um Zeugen bemühen, denen gegenüber er die Trennung zum früheren Zeitpunkt bestätigt hat. Dass Ihre Kinder einen anderen Vater haben, ist insofern ohne Belang. Sie können am ehesten die Art des Zusammenlebens bzw. Getrenntlebens bezeugen, wenn sie mit Ihnen in einem Haushalt gelebt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel