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Erneuter Widerspruch gegen Fortzahlungsbescheid notwendig?

| 8. März 2011 15:32 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich beziehe seit dem 01.09.2010 ALG II. Gegen den Bescheid wurde Widerspruch eingelegt und gegen den ergangenen Widerspruchsbescheid Klage eingreicht. Das Verfahren vor dem zuständigen Sozialgericht ruht derzeit, da eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes in der Sache ansteht, bzw. kürzlich (Bundessozialgericht - B 4 AS 108/10 R ) ergangen ist. Mittlerweile ist der erste Bewilligungszeitraum (01.09.10 - 28.02.11) abgelaufen und ein Fortzahlungsbescheid (01.03.11 - 31.08.11) ergangen. Frage: Muß ich gegen diesen Fortzahlungsbescheid erneut Widerspruch einlegen, da er ja wieder (bzw. immer noch) falsch ist, oder umfasst die Klageeinreichung aus dem 1. Bewilligungszeitaum auch den Fortzahlungsbescheid?

8. März 2011 | 15:43

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantwortet. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.

Auch gegen den nunmehr ergangenen fehlerhaften Bescheid sollten Sie in jedem Fall Widerspruch einlegen und hier bereits im Widerspruchsverfahren auf das inzwischen ergangene Urteil des Bundessozialgerichts verweisen.

Das Urteil ist ja "erst" im Januar diesen Jahres gesprochen worden, so dass die zuständige ARGE offensichtlich noch nicht die aktuelle Rechtsprechung umgesetzt hat.

Um zu vermeiden, dass der nunmehr ergangene Bescheid bestandskräftig wird, sollten Sie in jedem Fall nochmals einen Widerspruch formulieren und einlegen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 8. März 2011 | 15:57

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