Bafög wird grundsätzlich nicht elternunabhängig gewährt. Es gibt jedoch Ausnahmen. Eine solche Ausnahme liegt gem. § 11 Abs.3 Satz 1 Nr.1 BAföG dann vor, wenn jemand nach einem mittleren
Bildungsabschluss und einer Lehre ein Abendgym-nasium oder ein Kolleg (nicht Berufskolleg!!!) besucht, um auf den zweiten Bildungsweg sein Abitur zu machen. Diese Möglichkeit privilegiert der Gesetzgeber ausdrücklich. Liegen diese Voraussetzungen bei Ihnen vor, sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Widerspruch
Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom ... ein.
Begründung:
siehe oben
Problematisch ist jedoch, dass die Widerspruchs-frist einen Monat nach Erhalt des Bescheides abläuft.
Sie müssen also schauen, ob ein Widerspruch aufgrund dieser Frist hier noch möglich ist!!!
Frage 2:
Wer Bafög bekommt, kann grundsätzlich kein Wohngeld beatragen. Mit dem Bafög sollen grundsätzlich auch die Mietkosten abgedeckt werden.
Frage 3:
Ausnahmsweise können während einer Ausbildung SGB II Leistungen als DARLEHN bewilligt werden. Dafür muss jedoch ein besonderer Härtefall vorliegen. Für die Anerkennung einer besonderen Härte müssen Sie nachweisen, dass ihre Notlage durch schwerwiegende Umstände verursacht wurde. Diese Umstände müssen außergewöhnlich sein und möglichst nicht von Ihnen verschuldet. Außerdem sind zuerst alle möglichen Härtefallregelungen nach anderen vorrangigen Gesetzen (hier also nach dem BAföG) auszuschöpfen. Ein solcher Härte-fall liegt hier nach der bisherigen Schilderung von Ihnen nicht vor. Zudem würde es sich nur um ein Darlehn handeln, das Sie später zurückzahlen müßten.
Sollten Sie noch Fragen haben, so melden Sie sich bitte bei mir.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwalt Christian-Robert Schulz
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 16.08.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 16.08.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen