Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Ausländerbehörde kann nur aufgrund der Einsicht in Ihre Reisedokumente (z. B. wenn dort Einreisestempel sind) feststellen, dass und ggf. wie lange Sie im Ausland waren. Eine Einsicht in das Fluggastdaten-Informationssystem (dort werden alle Fluggastdaten von Fluggesellschaften übermittelt) in D oder Ö hat die Ausländerbehörde bei der Prüfung des Verstoßes gegen Aufenthaltsgesetz nicht. D.h., wenn Sie keinen Einreisestempel bei der Einreise in die Türkei bekommen, spiel es keine Rolle, ob Sie aus D oder Ö aus/einreisen. Hier können Sie über das Fluggastdaten-Informationssystem lesen:
https://police-it.org/erste-erfahrungen-mit-dem-fluggastendaten-informationssystem
Für D:
https://www.gesetze-im-internet.de/flugdag/BJNR148410017.html
Für Ö:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_1469406/BEGUT_COO_2026_100_2_1469406.html
In Deutschland werden nach dem Fluggastdatengesetz alle Passagiere erfasst und überprüft, deren Flüge von Deutschland aus in einen anderen Staat starten oder von einem anderen Staat aus in Deutschland landen. Zuständig ist die sogenannte Fluggastdatenzentrale beim Bundeskriminalamt. Wenn Sie wissen wollen, welche Daten bei dieser Stelle über Sie gespeichert sind, richten Sie Ihre Anfrage an
Bundeskriminalamt
– ZV 34 – Petenten –
65173 Wiesbaden
petenten@bka.bund.de
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
danke erstmals für die zügige und informationsreiche Antwort.
Ich habe bedenken, wenn ich zurückkomme bei der Passkontrolle in Deutschland, würde der Beamte nicht im System sehen, wie lange ich in diesem Kalenderjahr schon weg war und eventuell nach einer Bescheinigung der Verlängerung fragen?
Oder ist es besser, direkt aus Österreich oder Holland zu fliegen, um eventuell auftretenden Problemen aus dem Weg zu gehen?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
Achso ganz kurz noch, überprüfen die Beamten bei der Rückkehr nicht, ob man ein Ein -und Ausreisestempel bekommen hat, in diesem Fall von der Türkei?
Mit freundlichem Gruß
Hallo,
gerne...
1. Ich habe bedenken, wenn ich zurückkomme bei der Passkontrolle in Deutschland, würde der Beamte nicht im System sehen, wie lange ich in diesem Kalenderjahr schon weg war und eventuell nach einer Bescheinigung der Verlängerung fragen?
Nein, das machen sie bei einem Schengenvisum, weil da die Zahl der Aufenthaltstage begrenzt ist. Bei einem NE prüfen Sie das nicht.
2.Oder ist es besser, direkt aus Österreich oder Holland zu fliegen, um eventuell auftretenden Problemen aus dem Weg zu gehen?
Wie ich schon geschrieben habe, ist das überflussig
3. Achso ganz kurz noch, überprüfen die Beamten bei der Rückkehr nicht, ob man ein Ein -und Ausreisestempel bekommen hat, in diesem Fall von der Türkei?
Sie meinen wahrscheinlich "WANN man ein Ein -und Ausreisestempel bekommen hat". Nein, da das nicht die Aufgabe ist.
In der Praxis erfährt die AB über die längere Abwesenheit durch Hinweise von Privatpersonen, nur zur Info.
Freundliche Grüße
Zelinskij