Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Ausländerbehörde ist unverzüglich zu unterrichten. Nur weil diese für den Publikumsverkehr geschlossen war, so hat sie ja trotzdem gearbeitet und wäre per Fax oder Brief erreichbar gewesen.
Da Sie kein Student der EU sind, bei dem der Wechsel des Studienganges oder des Studienfaches in der Regel keine Auswirkungen auf den aufenthaltsrechtlichen Status hat, hätten Sie vorher die Ausländerbehörde informieren müssen! Ihr Aufenthaltstitel ist schließlich an die gewählte Fachrichtung gebunden.
Ggf. können Sie aber Ihr Versäumnis heilen, müssen es aber ohnehin schnellstmöglichst nachholen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
vielen Dank für die Antwort!
Genauer möchte ich Ihnen mitteilen, dass auf meinem Visum steht, dass ich nur ein "Student" bin und es ist zu keinem Studiengang gekoppelt. Ich habe meiner Universität gefragt, ob ich die Erlaubnis der Ausländerbehörde gebraucht hätte und sie hat mir beantwortet, dass in der Regel ich Ihnen keine Bescheid gegeben haben muss.
Was haben Sie gemeint, wenn Sie erwähnen, dass ich ohnehin schnellstmöglich das Problem heilen kann? Was genau kann ich tun, um das Problem zu beheben, falls es eines gibt?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Verständnis auf meiner Rückfrage.
Lassen Sie sich das von der Uni bestätigen und informieren Sie trotzdem die Behörde zusammen mit dem Schreiben der Uni - dann dürfte nichts passieren