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Erlaubnis zum Durchführen von Schulungen notwendig?

2. März 2009 20:52 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Ich habe bis vor Kurzem bei einer Softwarefirma gearbeitet und dort für die Kunden Schulungen durchgeführt.

Jetzt möchte ich mich als Softwaretrainer selbständig machen. Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich einfach so die Softwareprodukte meines ehemaligen Arbeitgebers schulen darf oder ob man dafür eine Erlaubnis benötigt? Ich möchte neben Seminaren auch Onlineschulungen und selbst erstellte Schulungsmaterialien anbieten. Kann ich das machen oder muß ich von der Firma sozusagen als Softwaretrainer autorisiert, lizensiert oder zugelassen werden?
Ich möchte daneben auch Schulungen branchenähnlicher Produkte anderer Firmen anbieten. Hier stellt sich natürlich die gleiche Frage.

Eingrenzung vom Fragesteller
2. März 2009 | 23:30
3. März 2009 | 00:52

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Sie bedürfen keiner Erlaubnis der Firmen, um als Trainer für bestimmte Softwareprodukte arbeiten zu können. Jedoch kann es je nach Endnutzerlizenz untersagt sein, die Software gewerblich oder für Schulungen einzusetzen. Dementsprechend ist vor Einsatz der Software oder vor Verwendung von Screenshots die Endnutzerlizenz sorgfältig zu prüfen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


ANTWORT VON

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