Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Der KFZ-Brief bietet noch keinen Beweis über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse, er ist vielmehr nur ein Indiz dafür. Stehen Sie im Vertrag als Eigentümer, so müssen Sie nunmehr beweisen, dass das Sie dieses auf Ihre Frau übertragen haben. Dies kann nicht nur durch Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung sondern auch durch Zeugenvernahme geschehen. Durch Zeugenvernahme kann sowohl bestätigt werden, dass ein Eigentumsübergang beispielsweise durch Schenkung stattgefunden hat als auch die Tatsache, dass der Händler hierauf trotz anderslautender Darstellung in dem Vertrag hierauf hingewiesen worden ist.
Letztlich müsste sowohl die Klageschrift als auch die Klageerwiderung überprüft werden, um eine weitere Vorgehensweise empfehlen zu können. Gerne biete ich Ihnen dies im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion an.
Im übrigen hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Für weitere Auskünfte sowie darüber hinaus auch eine Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021