Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Der Bauträger muss dann nachbessern, also neue Rohre verlegen, wenn es sich bei den Auswirkungen des jetzigen Rohrsystems auf das Trinkwasser um einen Mangel handelt. Dies wird im Zweifel der Fall sein, da das Rohrsystem nach dem Vertrag und dem üblichen Verständnis dazu dienen soll, Trinkwasser, dessen mitgeführte Bestandteile die einschlägigen Grenzwerte nicht überschreiten, zu befördern, was in Ihrem Fall jedoch nicht gelingt. Daher werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit einen Nachbesserungsanspruch gegenüber dem Bauträger haben.
Schreiben Sie - am besten über einen Rechtsanwalt - den Bauträger an, fordern Sie ihn zur Neuverlegung der Rohre auf und fügen Sie das von Ihnen eingeholte Gutachten in Kopie bei. Setzen Sie ihm am besten eine Frist hierfür, beispielsweise bis Mitte Dezember. Sollte der Bauträger sich der Nachbesserung verweigern, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
Sehr geehrte Frau Laurentius,
vielen Dank für ihre Antwort.
Ich möchte gern die Gelegenheit zu einer Nachfrage nutzen:
Bei telefonischer Rücksprache mit dem Indikator-Labor meinte der dortige Gesprächspartner, daß es schwierig sein würde, Nachbesserungen vom Bauträger zu verlangen, da es keine Grenzwerte sondern lediglich Richtwerte gibt.
Können Sie das bestätigen und macht hat eine eventuelle Klage dann überhaupt Aussicht auf Erfolg?
Mit freundlichen Grüßen,
Kristin und Ulrich Herrmann
Sehr geehrte Fragesteller,
es gibt eine Trinkwasserverordnung, die einen Gehalt von 2 mg Kupfer pro Liter Wasser als Grenzwert
, der nicht überschritten werden darf, festlegt. Nun bindet diese Trinkwasserverordnung nicht Ihren Bauträger, jedoch wird hierdurch eine klare Aussage getroffen, wann der Gehalt an Kupfer im Wasser als gesundheitsgefährdend anzusehen ist. Wird dieser Wert überschritten, weil die Rohre zuviel Kupfer abgeben, dürfte hierin ein Mangel der Bauträgerleistung liegen, der dazu führt, dass der Bauträger nachbessern muss. Eine Klage hätte damit Aussicht auf Erfolg.
Vielleicht fragen Sie, bevor Sie den Bauträger zur Nachbesserung auffordern, einmal bei Ihrem Wasserwerk nach, welche Werte für Kupfer dort gemessen werden, um nachvollziehen zu können, wie viel Kupfer die Rohre in Ihrem Haus abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)