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Erhöhter Rückstand von Schwermetallen im Brauchwasser

9. November 2007 14:16 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

Sehr geehrte Herren,

seit 27.12.2005 bewohnen wir ein neu gebautes Haus.
In den folgenden Wochen und Monaten (bis heute)ist uns aufgefallen, daß im Wasserkocher dunkelfarbige Rückstände in die Kalkrückstände mit eingelagert sind.
Wir haben den Bauträger im Frühjahr 2006 angesprochen, der wiederum ein Analyseinstitut zu einem Vor-Orttermin mitbrachte. Es wurden Wasserproben an verschiedenen Wasserhähnen gezogen.
Ein genaues Analyseegebnis wurde uns nicht mitgeteilt, jedoch erhielten wir ein Schreiben vom Bautäger, daß die Rückstände im Wasser unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte lägen. Jedoch wurde klar, daß die in diesem Fall erhöhten Kupferrückstände mit der Rohrleitungslänge der einzelnen Entnahmestellen zusammenhängen. Leider tritt der höchste Belastungswert in der Küche auf, wo die ganze Wasserentnahme für´s Kochen, Trinken etc. stattfindet.

Wir haben daraufhin weitere Untersuchungen mit anderen Wasserhahnmodellen in der Küche vorgenommen und auf eigene Rechnung Wasseruntersuchungen durchführen lassen (bei Indikator GmbH).
Jedesmal wurden weit überhöhte Cu-Werte gemessen. Die Werte liegen - auch wenn das Wasser 10sec. abläuft - in der Kategorie C, die Indikator ausweist.
Kategorie C für Kupfer bedeutet 1,5mg/l oder höher, die Richtwerte der Trinkwasserverordnung werden überschritten.
Welche Möglichkeiten gibt es, beim Bauträger eine anderes Rohrleitungsmaterial bzw. eine Neuverlegung durchzusetzen?


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:

Der Bauträger muss dann nachbessern, also neue Rohre verlegen, wenn es sich bei den Auswirkungen des jetzigen Rohrsystems auf das Trinkwasser um einen Mangel handelt. Dies wird im Zweifel der Fall sein, da das Rohrsystem nach dem Vertrag und dem üblichen Verständnis dazu dienen soll, Trinkwasser, dessen mitgeführte Bestandteile die einschlägigen Grenzwerte nicht überschreiten, zu befördern, was in Ihrem Fall jedoch nicht gelingt. Daher werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit einen Nachbesserungsanspruch gegenüber dem Bauträger haben.

Schreiben Sie - am besten über einen Rechtsanwalt - den Bauträger an, fordern Sie ihn zur Neuverlegung der Rohre auf und fügen Sie das von Ihnen eingeholte Gutachten in Kopie bei. Setzen Sie ihm am besten eine Frist hierfür, beispielsweise bis Mitte Dezember. Sollte der Bauträger sich der Nachbesserung verweigern, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

Rückfrage vom Fragesteller 13. November 2007 | 21:30

Sehr geehrte Frau Laurentius,

vielen Dank für ihre Antwort.
Ich möchte gern die Gelegenheit zu einer Nachfrage nutzen:
Bei telefonischer Rücksprache mit dem Indikator-Labor meinte der dortige Gesprächspartner, daß es schwierig sein würde, Nachbesserungen vom Bauträger zu verlangen, da es keine Grenzwerte sondern lediglich Richtwerte gibt.
Können Sie das bestätigen und macht hat eine eventuelle Klage dann überhaupt Aussicht auf Erfolg?

Mit freundlichen Grüßen,
Kristin und Ulrich Herrmann

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. November 2007 | 09:47

Sehr geehrte Fragesteller,

es gibt eine Trinkwasserverordnung, die einen Gehalt von 2 mg Kupfer pro Liter Wasser als Grenzwert , der nicht überschritten werden darf, festlegt. Nun bindet diese Trinkwasserverordnung nicht Ihren Bauträger, jedoch wird hierdurch eine klare Aussage getroffen, wann der Gehalt an Kupfer im Wasser als gesundheitsgefährdend anzusehen ist. Wird dieser Wert überschritten, weil die Rohre zuviel Kupfer abgeben, dürfte hierin ein Mangel der Bauträgerleistung liegen, der dazu führt, dass der Bauträger nachbessern muss. Eine Klage hätte damit Aussicht auf Erfolg.

Vielleicht fragen Sie, bevor Sie den Bauträger zur Nachbesserung auffordern, einmal bei Ihrem Wasserwerk nach, welche Werte für Kupfer dort gemessen werden, um nachvollziehen zu können, wie viel Kupfer die Rohre in Ihrem Haus abgeben.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

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