Guten Tag,
ich beantworte Ihre Anfrage dahingehend, dass grundsätzlich von hälftiger Teilung auszugehen ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, vgl. § 742 BGB
.
Konkreter kann Ihre allgemein gehaltene Anfrage mangels erforderlicher Informationen nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Wir waren zum Zeitpunkt des Hauskaufs nicht verheiratet. Aus dem Erlös des Verkaufs alten Hauses, gehörte allein dem Lebenspartner, wurde fast alles für die Renovierung des Hauses gezahlt. Es wurde nie etwas von Auslage für diese Dinge für die Lebensgefährtin gesprochen. Nichts schriftlich vereinbart. Muss die jetzige Ehefrau anteilige Zahlungen für die damalige Renovierung leisten, bevor der Erlös zu gleichen Teilen aufgeteilt wird?
Hat der Ehemann ein Anrecht auf Rückzahlung? Wenn ja, anteilig oder alles?
Er möchte alles zurück haben.
Die Beantwortung der Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, die hier nicht bekannt sind insbesondere Güterstand sowie die beiderseitigen Beiträge zum gemeinsamen Leben während der Ehe.
Zudem können Sie nicht ernsthaft erwarten, dass Ihnen für den Mindestpreis von 25.- € eine umfassende Vermögensauseinandersetzung erstellt wird.
Mit freundlichen Grüßen