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Erfindervergütung nach Ausgliederung und Insolvenz?

19. Mai 2010 15:11 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Ein Mitarbeiter hat eine Erfindung gemacht, die vom Unternehmen übernommen und angemeldet wurde, aus der Anmeldung wurde ein Patent. Das Patent wird heute genutzt und die dort patentierte Technologie erwirtschaftet Umsätze im dreistelligen Millionenbereich. Zwischen der Erteilung des Patents und der heutigen Nutzung wurde der Bereich, in dem das Patent entstand ausgegliedert und als eigenständiges Unternehmen an die Börse gebracht. Das Patent wurde dabei Eigentum der neuen, ausgegliederten Firma. Dabei sind keine Gelder an den Erfinder geflossen. Der Erfinder verblieb in dem Originalunternehmen. Das ausgegliederte Unternehmen ist inzwischen in der Insolvenz, die Patente sollen ohne den laufenden Geschäftsbetrieb veräußert werden. Erhält der Erfinder einen Anteil aus dem Verkaufserlös? In den entsprechenden Texten ist immer davon die Rede, daß dem Arbeitnehmer eine Vergütung zusteht. Der Erfinder ist aber nie Arbeitnehmer der ausgegliederten Firma gewesen. Auch das Vorkaufsrecht für nicht fortgesetzte Patente werden dem Erfinder vom Insolvenzverwalter nicht angeboten. Ist die rechtens? Wie soll der Erfinder reagieren?

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