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Erbvertrag nach Scheidung

2. März 2024 16:30 |
Preis: 45,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ist ein Erbvertrag, der auf Gegenseitigkeit geschlossen wurde und nicht geändert wurde, nach einer Scheidung noch rechtskräftig?

Mein Ex Ehemann ist nun verstorben.

Das Amtsgericht meinte, im Normalfall nicht, der Notar meinte nicht mehr gültig und ein weiterer Anwalt sagt, der den Vertrag gelesen hat, er wäre auf jeden Fall gültig….

Nun hat mir der Anwalt angeboten einen Erbschein zu beantragen und auch alles weitere für mich zu erledigen für einen einen Gesamtpreis von 3000,00 Euro.

Ich kann aber nicht sagen, ob überhaupt noch etwas zu vererben ist?

1. Ist der Vertrag denn nun noch gültig?
2. wie kann ich denn herausfinden, ob überhaupt etwas zur Erbmasse gehört, ohne gleich 3000,00 Euro zu bezahlen?
Natürlich vorausgesetzt, der Erbvertrag ist noch wirksam.


Herzliche Grüße





2. März 2024 | 17:18

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Leider ist es in der Tat so, dass ein Erbvertrag in der Regel durch eine Scheidung seine Wirksamkeit verliert, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde.

2077 bgb

(1) 1Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist. 2Der Auflösung der Ehe steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. 3Das Gleiche gilt, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes berechtigt war, die Aufhebung der Ehe zu beantragen, und den Antrag gestellt hatte.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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