Sehr geehrter Ratsuchender,
1.Die Einschätzung der Erfolgsaussichten ohne Durchsicht der erforderlichen Unterlagen, ist unrealistisch.
2.Problematisch ist, dass die Erbengemeinschaft gegen Ihre Schwester klagen müßte auf Rückzahlung des Darlehens in den Nachlaß. Hier müßte aber zunächst durch Zeugen, Aufzeichnungen etc. Nachgewiesen werden, dass das Darlehen kein Geschenk, sondern tatsächlich nur ein Darlehen ist. Es müßte also versucht werden, die Schwester zur Wiederholung ihrer Aussage vor neutralen Dritten zu veranlassen. Sonst wird sie erfahrungsgemäß im Verfahren sagen, dass sie das Geld geschenkt bekommen hat.
3.Wenn nachgewiesen werden kann, dass das Geld nur geliehen war, muss die Schwester die Summe zurück in den Nachlass geben. Das Darlehen ist als Forderung des Erblassers gegen die Schwester auf die Erbengemeinschaft übergegangen und kann somit eingeklagt werden.
Aussicht auf Erfolg hat eine solche Klage, wenn hier tatsächlich ein Darlehen und nicht eine Schenkung vorliegt.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem geholfen. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
80331 München
Tel: (089) 20604130
kanzlei@weiler-rechtsanwaelte.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Die Auskunft umfasst die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind.
Insbesondere bezieht sich meine Auskunft nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Auch einige Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht geklärt werden. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
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