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Erbschein bzw Verzichtserklärung zwingend erforderlich?

14. Mai 2021 22:46 |
Preis: 25,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

In einer Familie stirbt der leibliche Vater. Die Ehefrau und die 3 Kinder wissen das es kein Testament gibt. Die Ehefrau hat soweit alles verwaltet. Einzig und allein eine Fahrzeugfinanzierung und ein Handyvertrag läuft auf den Vater.

Der Handyvertrag kann mit der Sterbeurkunde gekündigt werden.

Das Fahrzeug wird wie gesagt finanziert und ist mit einem Schutzbrief im Todesfall abgesichert. Die Kinder und die Ehefrau sind sich einig das die Ehefrau das Auto behalten darf. Die Bank benötigt neben den Daten von den Erben auch eine Verzichterklärung das die Kinder damit einverstanden sind. Muss diese beglaubigt sein oder reicht eine formlose Erklärung mit den Unterschriften aller?

Oder ist es ratsamer einen Erbschein zu beantragen?

14. Mai 2021 | 23:26

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Normalerweise sollte der Bank eine formlose Erklärung schriftlicher Art mit den Unterschriften aller genügen, soweit die Erfolge wie hier geklärt ist.

Der sicherste Nachweis, dass jemand Erbe geworden ist, ist allerdings in der Tat ein Erbschein und unter Umständen könnte das die Bank verlangen. Denn ein Testament liegt hier nicht vor.

Es müssten dann aber schon sachliche Gründe von der Bank vorgebracht werden, warum entweder eine Beglaubigung durch einen Notar stattzufinden hätte beziehungsweise einen Erbschein beantragt werden müsste.

Ich würde es also zunächst auf dem oben genannten, einfacherem Wege versuchen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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