Sehr geehrte Ratsuchende,
lassen Sie mich Ihre Fragen,
"Steht der Ehefrau meines Vaters nun die Hälfte der Immobilie zu, wenn diese teilweise während der Ehe abbezahlt wurde? Falls nein: Kann die Immobilie trotz Schenkung in die Erbmasse aufgenommen werden?",
anhand Ihrer Angaben wie folgt beantworten.
Durch die vollzogene Schenkung ist die Ehefrau Ihres Vaters Eigentümerin der Immobilie geworden (§ 516 Abs. 1, § 518 BGB, § 873, § 925 Abs. 1 BGB).
Die Immobilie fällt damit nicht in den Nachlass, weil sie nicht mehr Teil seines Vermögens ist.
Der Ehefrau steht damit die gesamte Immobilien zu, unabhängig vom Erbe.
Die Eigentumsverhältnisse sind unabhängig vom Darlehen / Kredit.
(Hier sollte genauer untersucht werden, was konkret geregelt wurde. Nach Ihrer Schilderung ist die Ehefrau Ihres Vaters Eigentümerin der Immobilie. Die Erben des Vaters haben aber die Schulden / "den Kredit" geerbt. Dafür aber einen Ausgeich erhalten.)
Die Immobilie wird nicht -tatsächlich - in die Erbmasse aufgenommen.
Im Rahmen eines Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 Abs. 1 BGB wird finanziell die Immobilie aber so behandelt, als ob Sie Teil des Nachlasses wäre:
"Hat der Erblasser [...] eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird."
Diese Pflichtteilsergänzung wurde aber wohl bereits zu Lebzeiten durchgeführt, weil Sie schreiben, dass alle Erbberechtigten eine Zahlung in Höhe der Hälfte des Immobilienwertes erhalten haben.
Anhand konkreter Zahlen und in Kenntnis des Schenkungsvertrages müsste die Sache einmal näher beleuchtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
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