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Erbschaft in Spanien

15. Januar 2009 01:19 |
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Internationales Recht


Mein Bruder und ich haben jeweils eine Wohnung in Spanien geerbt. Er eine kleinere ich eine größere. Dies ist notariell in der BRD festgehalten worden. Er hat seine Wohnung längst verkauft und von mir vorher eine Unterschrift beim spanischen Konsulat bekommen. Er verweigert mir aber seine Unterschrift. Unsere Mutter ist Dez.2005 gestorben und mein Bruder sollte sich um die spanischen Angelegenheiten kümmern und ich mich um die deutschen. Er hat alles auf die lange Bank geschoben und erzählte irgendwann, daß ein Erbe in Spanien innerhalb von 6 Monaten angemeldet werden muß. Dies ist jetzt seit über 3 Jahren verstrichen. Nun habe ich mich entschlossen, die Wohnung nicht mehr zu verkaufen, sondern nach der 11 Monatsregel zu vermieten. Aus verschiedenen Quellen gibt es zu der 6 Monatsregel zur Anmeldung eines Erbes den Hinweis auf eine Verjährungsfrist. Mal wird von einer Verjährungsfrist von 4,5 Jahren, mal von 5,5 Jahren gesprochen und dann soll alles wieder nicht mehr gültig sein. Nun meine Fragen dazu:
Was ist nun richtig? Wie sollte ich mich in Spanien verhalten? Mir wurde angeraten die Residencia zu beantragen und dann die Übertragung durchzuführen. Aber was ist mit der Verjährungsfrist? Welche Unterlagen brauche ich komplett dafür? Reichen beglaubigte Kopien dafür aus? Was hat es mit der Plusvalia aufsich und wie kann ich etwaige Steuern vorher einschätzen, damit ich nicht vom Blitz getroffen werde?

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