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Erbmasse oder pers. Gegenstände! AUSKUNFTSPFLICHT in der Erbengemeinschaft

23. April 2020 07:56 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, es besteht ein Berliner Testament. Es gibt 2 Kinder der Erblasserin und 1 Sohn des Verstorbenen
Erblassers.Lt. Testament erhält der Sohn die Gewehre und seine persönlichen Dinge. Ein vorhandenes
Auto wurde vom Sohn für 19200€ verkauft. Gehört das Auto zu den persönlichen Dingen, oder zur
Erbmasse. Nun ist die Erblasserin auch verstorben und der Sohn des Erblassers fordert über seinen
Rechtsanwalt von mir eine genaue Aufstellung von Wertgegenständen Bankvermögen usw.
Bin dazu verpflichtet..?

23. April 2020 | 09:11

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

ein Fahrzeug ist kein persönlicher Gegenstand, wie beispielsweise Fotos, Ausweise oder Ähnliches. Sonst würde in diesem Zuge nahezu alles darunter fallen, insbesondere auch Immobilien.

Sie müssten mir jetzt noch verraten, wer Sie in dieser Konstellation sind.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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