Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Das Vorgehen Ihres ältesten Bruders ist als korrekt zu werden. Es kann wohl vielmehr als vorteilhaft für den Bruder gewertet werden, welcher das Klavier an seine Verwandtschaft weitergegeben hat. Denn nach Ihren Angaben besitzt das Klavier einen wesentlichen höheren Wert .
Sollte keine Einigung erzielt werden, so müsste das Klavier verkauft werden und der Erlös unter den Erben aufgeteilt werden.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel.: 0351/2 69 93 94
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