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Erbengemeinschaft 2 Erben mehrere Grundstücke

| 1. November 2020 19:56 |
Preis: 25,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Nach dem Tod meiner Eltern sind mein Bruder und ich zu je 50% Beteiligte einer Erbengemeinschaft. Das Erbe umfasste:
* (1) ein bebautes Grundstück mit Wohnimmobilie und ehm. landwirtschaftschaftliche Gebäuden.
* (2) ein angrenzendes Grundstück ohne Gebäude
* (3) mehrere landwirtschaftliche Grundstücke in derselben Gemeinde, die verpachtet sind
* (4) landwirtschaftliche Flächen in einer Nachbargemeinde

Die landw. Flächen (4) wurden letztes Jahr einvernehmlich verkauft, aber das ist wahrscheinlich die letzte einvernehmliche Handlung innerhalb dieser Erbengemeinschaft.

Da es z.Z. nach jahrelangen quälenden Diskussionen so aussieht, dass eine Einigung über den Verkauf des Erbes ausgeschlossen ist, denke ich über eine Teilungsversteigerung nach.

Meine Fragen:
1. muss eine Versteigerung alle Erbobjekte umfassen: d.h. 1., 2, und 3? Oder ist es möglich eine Versteigerung z.B. nur für die 1.+2., d.h. für die Immobilien innerhalb des Ortes zu beantragen und die anderen Grundstücke so zu belassen?
2. Steht der bereits erfolgte Verkauf von 4. - der landw. Flächen in der Nachbargemeinde - einer Teilungsversteigerung im Weg?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zu 1. Sie können die Teilungsversteigerung für jedes Grundstück einzeln beantragen

Zu 2. Der Verkauf von 4 steht der Teilungsversteigerung der anderen Grundstücke nicht im Weg.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 3. November 2020 | 21:42

Vielen Dank für Ihre schnelle und verständliche Anwort!

Eine Nachfrage: ich nehme aus den Antworten 1.+2. an, dass eine Teilungsversteigerung im Prinzip jede beliebige Teilmenge der verschiedenen Grundstücke umfassen kann, nur eine Teilung von Immobilien/Grund- oder Flurstücken ist nicht möglich.
Z.B. könnte die Versteigerung die beiden Immobilien innerorts [(1) und (2) in meiner Aufzählung] umfassen, aber die landwirtschaftlichen Flächen ausser Acht lassen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. November 2020 | 21:47

Sehr geehrter Fragesteller,

es ist tatsächlich möglich, nur 1 und 2 zu versteigern und 3 außer acht zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 3. November 2020 | 21:47

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Die Anwort hat mir sehr geholfen. Vielleicht handelt es sich um einen relativ einfachen Sachverhalt. Trotzdem war es mir unmöglich eine schlüssige und verbindliche Antwort mittels Suche im Internet zu bekommen.

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