Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zu 1. Sie können die Teilungsversteigerung für jedes Grundstück einzeln beantragen
Zu 2. Der Verkauf von 4 steht der Teilungsversteigerung der anderen Grundstücke nicht im Weg.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre schnelle und verständliche Anwort!
Eine Nachfrage: ich nehme aus den Antworten 1.+2. an, dass eine Teilungsversteigerung im Prinzip jede beliebige Teilmenge der verschiedenen Grundstücke umfassen kann, nur eine Teilung von Immobilien/Grund- oder Flurstücken ist nicht möglich.
Z.B. könnte die Versteigerung die beiden Immobilien innerorts [(1) und (2) in meiner Aufzählung] umfassen, aber die landwirtschaftlichen Flächen ausser Acht lassen.
Sehr geehrter Fragesteller,
es ist tatsächlich möglich, nur 1 und 2 zu versteigern und 3 außer acht zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen